Der Staatsanwalt hat das Wort

Ich habe es nicht in die Zeitung geschafft.

Krischan am

Neues Jahr, alter Saal. Nanu? Die statistische Wahrscheinlichkeit des jährlichen Neuauslosens der Schöffen bzw. genauer gesagt ihrer Zuordnung zu einer der Abteilungen des Gerichts reicht offenbar, eine Überprüfung, ob die dann auch wirklich in einer anderen Abteilung als im Vorjahr (und Vorvorjahr?) gelandet sind, findet der Einfachheit halber nicht noch zusätzlich statt. Wozu auch? Bin ich also in der Abteilung des letzten Jahres geblieben, und offenbar auch beim selben Richter; da hatte ich ja noch vermutet, dass es da immer mehrere pro Abteilung gibt und ich bei einem anderen lande, aber nee. Bin ich jetzt auch nicht böse drüber, interessant wars ja letztes Jahr, auf jeden Fall abwechslungsreicher als immer die geständigen kleinen Drogendealer wie 2024.

Neuer Mitschöffe aber. Saß schon da. Der Rest kam erst später. Etliche Leute sogar, die mit den dicken Aktenkoffern vermutlich die Anwälte, einer fragte mich, ob ich Beamter sei bzw. einer der Zeugen, und ich könne doch mal eben auf seine Sachen aufpassen, während er aufs Klo verschwinde. Neenee, Schöffe, jaja, kein Ding. (»Klo« hatter aber glaubich nicht gesagt, sondern mehr so verklausuliert.) Zurück kam er dann ordentlich mit Fliege und Robe. Der Platz vorm Saal füllte sich weiter, immer noch mehr Leute, zum Teil mit Kameras, da wollte sich offenbar was öffentlichkeitswirksames anbahnen. Die Namen auf dem Zettel waren aber unauffällig und mir völlig unbekannt (als ob das was aussagen würde), ein archetypisch deutscher und ein scheinbar gemischter etwas unklarer Herkunft. Aufgeschlossen wurde wieder von einer ununiformierten jungen Frau, die dabei betonte, dass sie eigentlich keine Schlüsselgewalt habe, uns Schöffen aber trotzwohl freundlich zum Eintreten einlud, jedoch darauf bestand, sich nochmal einen entsprechenden Nachweis zeigen zu lassen. Hab ich also nochmal mein von meiner Tochter geerbtes Billig-Tablett herausgeholt, das vorher am Einlass schon viel Freude ob des angenehm großen Bildschirms hervorgerufen hatte. Dort ist auch nur ein Beamter zugange gewesen statt der üblichen zwei oder drei, wo waren die denn alle? Krank? Urlaub? Woanders im Gebäude dringender benötigt?

Im Beratungszimmer dann noch ein neues Gesicht, das war der Beisitzer, der aber gleich zugab, hier nur in Vertretung zu sein, denn schließlich kam der mir wie gesagt vom letzten Jahr schon bekannte Richter, der ja sonst mit einer anderen Beisitzerin aufläuft, und der mich auch gleich wieder- und beim anderen Schöffen erkannte, dass er mit dem bislang noch nicht das Vergnügen gehabt habe. Einführung: der eine Angeklagte sei Staatsanwalt, daher also der Öffentlichkeitsrummel. Mitangeklagt seine Frau, der als Ärztin Abrechnungsbetrug vorgeworfen wurde, wobei ihr Mann ihr geldwaschend Beihilfe geleistet haben soll. Ihm selbst wurde zudem noch unbefugter Zugriff auf die Verfahrensdatenbank der Staatsanwaltschaft und Weitergabe von Dienstgeheimnissen vorgeworfen. Da es bei den ursprünglichen Ermittlungen gegen einen Bekannten von ihm u.a. auch um Weitergabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ging, ist hier das große Ermittlungsbesteck ausgepackt und fleißig Telefon abgehört und Akten eingesammelt und Konten gesperrt worden.

Vor der Eröffnung des Verfahrens also zum ersten Mal für mich die sogenannten Auftaktfotos. Ich komme in die Zeitung und werde berühmt! Wir Richter standen gekonnt dumm hinter unseren Stühlen herum, Protokollführer und Staatsanwalt ebenso (rein männlich besetzte Tribüne, hatte ich auch noch nicht), die Angeklagten hielten sich Ordner vors Gesicht bzw. setzten sich Kapuzen auf und wandten sich ab, die Rechtsanwälte saßen freundlich blickend dazwischen, und die beiden Fotografen schossen ihre Fotos, der eine mippm Handy, der andere mit einer richtigen Kamera. Und der mit der Kamera hatte dann auch prompt lauter technische Probleme, mit der Speicherkarte oder weiß ich was. Ein Trick, um komische Gesichtsausdrücke zu provozieren? Wäre glatt eine Idee. Die Aufnahmen haben sich in erster Linie auf die Bank mit den Angeklagten konzentriert, aber auch unsere Richterbank wurde das eine oder andere mal mit in den Fokus genommen. Nur an einer Stelle habe ich später diese Aufnahmen (ich nicht im Bild; Springer-Presse wird hier nicht verlinkt) entdeckt, ansonsten wurden nur generische Bilder einer Beschriftungstafel von der Hauswand des Gerichtsgebäudes verwendet. Nach einer Minute waren sie fertig, verließen den Saal und ließen uns den Fall aufrufen. Ein halbes Dutzend Besucher stellte sich ein, zwei oder drei davon mit Laptop und/oder Schreibsachen, offenbar Journalisten.

Anklageverlesung durch den Staatsanwalt. Lange Auflistung von Vorwürfen, Steuerbetrug, Hilfestellung zu Steuerhinterziehung, Dienstgeheimnis und Geheimnisverrat. Barzahlungen in der Arztpraxis, Geldversteck zu Hause, Überweisungen auf Privatkonto, private Verwendung des Geldes, eigene Mutter als Tagesmutter abgerechnet, obwohl diese im Ausland weilte, Zugriff auf die Verfahrensdatenbank, um Daten über Bekannte und Patienten der Frau zu erheben und weiterzugeben, Versicherungsbetrug nach Einbruch … das zieht sich erheblich hin, wenn etwa jede einzelne Abfrage mit Datum und betroffener Person einzeln aufgeführt wird. Aber nach etwa einer halben Stunde war er fertig.

Bericht des Richters über die Verständigungsversuche der letzten Jahre. Das Aktenzeichen datiert ja von 2022, die ersten Gespräche fanden dann mit dem damaligen Richter der Abteilung (den kenn ich vom Anfang des letzten Jahres) schon 2024 statt, aber die Staatsanwaltschaft hat eine Einstellung immer abgelehnt, auch bei späteren Versuchen des jetzigen Richters, der bei der Gelegenheit nochmal den unverhältnismäßigen Ermittlungsaufwand ins Spiel brachte. Und Telefonate mit den Rechtsanwälten hätte es auch schon gegeben.

Apropos Rechtsanwälte, einer meldete sich gleich im Anschluss und wollte den Umstand ins Protokoll aufgenommen wissen, dass es schon am Morgen des Tages eine Veröffentlichung zum Fall gegeben habe, deren Wortlaut nahelege, dass es einen Informationsfluss aus der Anklageschrift gegeben habe. Der vorsitzende Richter hat das als nicht zum Fall gehörend abgebügelt, eine Klage gegen Unbekannt stünde den Anwälten ja offen, der Anwalt insistierte jedoch, dass der Umstand den Angeklagten doch erheblich schade, und der Richter wollte schon genervt beidrehen, als der Staatsanwalt dazwischen ging und die Diskussion abbrach. Für den Richter der passende Moment, um den Angeklagten zu bitten, den Kaugummi aus dem Mund zu nehmen. Der erklärte, er habe halt aktuell so einen trockenen Husten und müsse dann ohne den Kaugummi wieder vermehrt husten, aber der Richter sprach ihm zu, stattdessen einfach ab und zu einen Schluck Wasser zu trinken. Und so gings dann in Folge auch.

Kurze Unterbrechung, die Besucher und wir Laienrichter wurden rausgeschickt, weil die richtigen Richter und Rechts- sowie Staatsanwälte sich nochmal verständigen und dabei auch Ermittlungsakteninhalte erörtern wollten, die weder die Öffentlichkeit noch die Schöffen etwas angingen. Zeit für uns Schöffen, uns im Beratungszimmer ein bisschen miteinander bekannt zu machen und erste Eindrücke auszutauschen.

Halbe Stunde später erneuter Aufruf. Kurzes Geplänkel des Angeklagten, er habe ja eigentlich Hausverbot, aber der Richter sicherte ihm zu, dass er mit der Ladung als Angeklagter natürlich eine einwandfreie Berechtigung zum Aufenthalt habe. Die Erörterung der Gesprächsinhalte ergab dann, dass eine Einstellung der Verfahren gegen beide Angeklagte für das Gericht vertretbar wäre, nicht zuletzt in Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens, die rechtsstaatswidrige Verzögerung und die Unbestraftheit der Angeklagten (so nennt man hier das Fehlen von sogenannten Vorstrafen). Die Rechtsanwälte (es waren übrigens drei für die beiden Angeklagten) und auch der Angeklagte selbst bestätigten, dass letzterer sich einlassen wolle, dabei aber nichts gestehen wolle, was er nicht getan habe, und auch die Angeklagte könne zum Verrat von Dienstgeheimnissen nichts sagen, weil sie davon nichts wisse. Der Staatsanwalt hielt eine Einstellung für die Angeklagte auch für möglich, müsse das aber vom Inhalt der Einlassung abhängig machen, für den Angeklagten hingegen käme das nicht in Betracht, weil da ja keine vollständige Einlassung zu erwarten sei.

Einlassung des Angeklagten. Er habe da was vorbereitet. Die Anklagepunkte seien der klägliche Rest der ursprünglichen Anklagepunkte, es gebe gar keinen Einstiegssachverhalt, keinen Anfangsverdacht, sondern die Staatsanwaltschaft wolle nur einen lästigen Mitarbeiter loswerden, der unangepasst auf die strikte Einhaltung von Dienstwegen und -vorschriften verzichte. Einstieg sei hingegen die Ermittlung gegen einen Bekannten gewesen, der wie er auf einer übrigens legalen Dating-Plattform Bekanntschaften gemacht habe, von dessen Aktivitäten wisse er aber nichts, und erst der Vorwurf der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige durch diesen Freund habe die Telefonüberwachung ermöglicht, und ein Telefonat über eine Bargeldeinzahlung habe dann dazu geführt, dass er und seine Frau als Beifang in die Ermittlungen geraten seien, und anderthalb Jahre Telefonüberwachung seien übrigens einmalig. Die runden Summen in den Abrechnungen seiner Frau hätten dann Betrug vermuten lassen, um ihm eine Beihilfe anlasten zu können. Dann spielte er noch auf einen Trick mit einem Operationssaal an und an die haltlose Unterstellung, die Vermietung seiner Magdeburger Immobilie habe etwas mit Rotlichtmilieu zu tun. Und überhaupt, die runden Summen seien als Pauschalen völlig in Ordnung und auch eine Abrechnung nach GOÄ könne mit frei wählbaren Steigerungssätzen zu solchen Summen führen. Jedenfalls habe dann die Blockierung der Gelder die Existenz einer Mutter kleiner Kinder gefährdet.

Zwischenfrage des Richters, ob es denn nicht langsam noch was konkretes zu den Anklagepunkten zu sagen gäbe. Ja, das komme jetzt, er hätte das nur endlich mal alles loswerden müssen, und der Richter gestand ihm diese kleine Portion Psychotherapie auch gern zu.

Jetzt aber. Ja, das Bargeld aus der Praxis seiner Frau sei für private Zwecke verwendet und per Überweisung wieder erstattet worden, das machen die beiden schon länger so und habe nichts mit Steuer zu tun, und an dem Verfahren werde sich auch nichts ändern. Dass das Geld in der Wohnung versteckt worden sei, wäre die einzige Möglichkeit der Diebstahlsicherung, eine andere Stelle hätte es nicht gegeben, einen Tresor hätte man aus baulichen Gründen nicht einbauen können und eine Einzahlung auf das Konto bei der Apobank sei leider mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden. Eine Haupttat der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetrugs gebe es nicht und mithin also keine Beihilfe. Dass es Unregelmäßigkeiten gegeben habe, liege daran, dass das Steuerbüro die Bareinnahmen zunächst nicht ordnungsgemäß verbucht habe, alles andere sei immer korrekt gewesen, der Schaden durch die Sperrung der Konten und die Mitnahme der Unterlagen übersteige aber die Hinterziehung, zudem seien in der Anklage einige Posten doppelt erfasst und dadurch die Anklage viel zu hoch.

Die Mutter sei in der genannten Zeit sehr wohl in Deutschland gewesen, um die Betreuung der Kinder zwischen Kita und Ins-Bett-gehen zu gewährleisten, die Bezahlung dafür sei legal und übrigens eins zu eins dem Bestseller »Tausend legale Steuertricks« entnommen, die Bargeldabhebungen im Ausland seien zwar über die Kreditkarte der Mutter gelaufen, aber eben durch einen dort beschäftigten Mitarbeiter ausgeführt worden, das sei auch nach dem Tod der Mutter so beibehalten und vom Finanzamt nicht bemängelt worden, zudem gäbe es Meldebescheinigungen und Telefonkartenkäufe als Beweise des Aufenthalts in Deutschland.

Die häusliche Gemeinschaft habe auch zum Zeitpunkt des Einbruchs bestanden, jedenfalls habe Versicherungsschutz bestanden, das habe auch die Versicherung und ein später hinzugezogener Sachverständiger so bestätigt; all die Erläuterungen, wer wann welche Beziehungsprobleme gehabt und welche Wohnung gekauft, bezogen und wofür genutzt habe, erschienen da fast ohne Belang. (Der E-Mail-Verkehr mit der Versicherung fehlte in den Akten, wurde aber vom Protokollführer mal eben ausgedruckt und dann durchgereicht.)

Die Anfragen an die Datenbank habe seine Frau nicht beauftragt und er habe keine Daten weitergegeben, er habe zwar bei zwei Verfahren nachgesehen, in denen seine Frau als Geschädigte geführt wurde, sie sei aber nicht an den Inhalten interessiert gewesen und habe als Verfahrensbeteiligte über ihre Anwälte sowieso Einblick in die Akten gehabt, ein Dienstgeheimnis habe also gar nicht vorgelegen. Anfragen zu den Verfahren gegen seinen Bekannten seien wegen eines Schutzes auch gar nicht möglich gewesen, und als der Schutz später wegfiel, hätte er möglicherweise mal hineingesehen, aber eine Weitergabe habe auch hier nicht stattgefunden. Anfragen zu den Patienten seiner Frau habe es gegeben, als ein Betrugsversuch offenbar wurde, er habe aber keine Daten weitergegeben, sondern zur Strafanzeige aufgefordert. Strafrechtlich relevant sei ohnehin nur die Weitergabe, die zu einer konkreten Gefährdung führen müsse, der bloße Einblick in die Akten jedoch etwa als Teil von Dienstgesprächen üblich, und was genau sei schon Dienstgebrauch.

Hat das eine Stunde gedauert? War der dicke Stapel Papier, den er da vor sich hatte, also tatsächlich ausschließlich für seine Einlassung gedacht? Könnte sein, du. Gott sei Dank musste nun auch einer der Anwälte mal für kleine Fregattenkapitäne, so dass es eine kurze Unterbrechung von mehr als den angekündigten drei Minuten gab, in denen auch ich fix aufs Klo huschen konnte. Ich trinke ja an Schöffentagen schon extra nicht die volle Kanne Tee zum Frühstück leer, aber mittags um eins muss ich dann halt doch langsam mal.

Der Richter hat nach der Pause die lange Einlassung nochmal knapp zusammengefasst. Und ein paar Chatnachrichten zitiert, an die sich der Angeklagte nicht mehr konkret erinnern konnte, die aber bestätigten, dass er seinerzeit von seinem Bekannten darüber informiert wurde, dass es in dessen Anklage gut aussehe, nicht andersrum. Inzwischen waren übrigens gar nicht mehr so viele Besucher da. Das hat sich auch in der Berichterstattung niedergeschlagen, die von den späteren Beschlüssen noch gar nichts wusste. Tja.

Der Staatsanwalt hatte jetzt Fragen. Unter anderem zu weiteren Einzelheiten über die Mutter und deren Ausgaben und Unterbringung sowie zum Verkauf eines Autos und eines Motorrades. Der Angeklagte wollte zu allen offenen Fragen die eventuell noch vorhandenen Unterlagen mitbringen, viel sei ja nicht mehr da, selbst Kinderfotos seien beschlagnahmt und auch auf Anfrage noch nicht wieder herausgegeben worden. Einer der Anwälte fragte, wann die beiden Angeklagten eigentlich ein Paar geworden wären, die Antworten darauf unterschieden sich beinahe klischeemäßig: der Angeklagte musste überlegen und konnte es nicht genau eingrenzen, die Angeklagte wusste das Datum ziemlich genau und datierte das auf zwei Jahre früher als er.

Einlassung der Angeklagten. Anfangs noch Mitarbeiterin in einer anderen Praxis, dann eigene mit zunächst schleppendem Umsatz, selbst keine kaufmännischen Kenntnisse und anfangs noch Nebenjob in anderer Praxis, später mehr Patienten und erste Angestellte, die sich um die nicht-medizinischen Belange gekümmert habe. Die Patienten wollten in bar bezahlen, das Geld habe die Mitarbeiterin entgegengenommen und in Tabellen erfasst, die monatlich abgerechnet wurden, aber offenbar war sie damit überfordert und es kam zu einigem Durcheinander. Die Rückmeldungen des Steuerbüros habe sie nie infrage gestellt, später aber das Büro gewechselt und eine Mitarbeiterin mit Fachkenntnis gefunden. Das Bargeld habe sie von Anfang an auf Anraten eines Kollegen nie in der Praxis gelagert, sondern mit nach Hause genommen, dort ließ sich aber wie gesagt kein Tresor einbauen, weshalb das Geld auch direkt für die täglichen Ausgaben verwendet und per Überweisung erstattet wurde. Über die Hausratsversicherung könne sie nichts sagen, um solche Dinge habe sich ihr Mann gekümmert, man habe sich immer gegenseitig geholfen; dasselbe beim Dienstgeheimnis, sie habe keine Infos angefordert und keine bekommen; ebenso die Kinderbetreuung durch die Mutter des Angeklagten, in diese Abmachungen sei sie nicht involviert gewesen.

Auch das wurde dann vom Richter nochmal knapp zusammengefasst, und auf seine Rückfragen hin hat die Angeklagte das aktuelle Verhältnis der beiden Angeklagten genauer erläutert: man sei jetzt kein Paar mehr, aber für die Kinder gebe es weiterhin eine gemeinsame Wohnung und ein friedliches Miteinander, allein schaffe man das ja alles gar nicht, und man reise gemeinsam in den Urlaub. Die Kinder seien nicht belastet, erinnerten sich aber noch an den Tag der Wohnungsdurchsuchung, sie selbst habe sich nach der Vorführung auch Hilfe geholt, die Vernehmung schilderte sie als Geschrei und Schikane. Auch sie wurde vom Richter mit Zitaten aus der Akte konfrontiert, die sie aber als überspitzt und der emotionalen Situation zu verdanken eingeordnet hat. Und ja, früher hätte sie ihren Mann bei dieser Gelegenheit sicher gern unter den Bus geschubst, aber inzwischen habe sich das Verhältnis weiterentwickelt.

Der Staatsanwalt hatte Fragen. Zum Dienstgeheimnis, zu den genaueren Aufgaben der Mutter des Angeklagten bei der Betreuung der Kinder und zu weiteren Zitaten aus den Akten, aber auch diese waren nach allgemeiner Ansicht als überspitzte Formulierungen in einer emotional aufgeladenen Situation zu verstehen, und nicht als konkreter Hinweis auf Missbrauch Minderjähriger.

Und der Finanzmann hatte Fragen. Den gabs ja auch noch. Den Angeklagten mit ihren Anwälten gegenüber stand ein weiterer Tisch, an dem ein Beamter der Finanzbehörden mit seinen Papierstapeln Platz genommen hatte und als zusätzlicher Verfahrensbeteiligter ebenfalls Fragebefugnis hatte. Seine Fragen bezogen sich dann vor allem auf die Kontrollen der schon erwähnten Tabellen mit den Abrechnungsdaten der Praxis, aber die Angeklagte hat die offenbar nur ab und zu gesehen und den Inhalt nicht weiter kontrolliert. Dafür hatte sie ja ihre Mitarbeiterin.

Alle Fragen vorerst geklärt, die Angeklagten erklärten sich aber mit späteren Fragen einverstanden und kündigten Antwortbereitschaft an. Der Angeklagten wurde auch erläutert, dass sie bei einer Einstellung als Zeugin zum nächsten Termin geladen werde, wo sie dann ganz andere Aussagepflichten habe. Der Richter würde das Verfahren gegen sie nämlich einstellen, auch ohne A, was den § 153a der StPO meint, der die Einstellung mit Auflagen versieht. Das entlockte dem Staatsanwalt ein Ächzen, er wolle das erst beim nächsten Termin entscheiden, die neuen Schriftsätze (u.a. die lange Einlassung des Angeklagten) müssten erst gründlich studiert werden. Ein Anwalt schlägt eine Mittagspause zum Lesen vor, aber das reicht dem Staatsanwalt nicht, er bleibt dabei, Entscheidung erst zum nächsten Termin.

Also mussten die Zeugen umgeladen werden, die da die ganze Zeit vor der Tür gewartet haben; wenn die gleich zu Beginn der Verhandlung geladen waren, dann haben die da schon vier Stunden totgeschlagen. Nur vier der fünf geladenen Zeugen sind erschienen, einer war jedoch entschuldigt im Australienurlaub. (Auch einer der anwesenden hatte gerade Urlaub, aber die Anreise aus München war zumutbar, sorry.) Leider konnte einer von ihnen schon ab Ende der Woche nicht mehr, da wäre er für längere Zeit in einer medizinischen Maßnahme, bis mindestens März, also doch Mittagspause mit Selbstleseverfahren und dieser eine Zeuge gleich im Anschluss? Das warf die Frage nach der Notwendigkeit der Zeugenaussagen auf, schließlich gebe es ja inzwischen Teilgeständnisse. Sie wurden also nochmal kurz rausgeschickt, und der Staatsanwalt einigte sich mit den Rechtsanwälten in einer kurzen Pause, während der alle Richter hinten im Beratungszimmer warteten, auf die Modalitäten einer Einstellung: 153a mit 20.000 Euro. Der eine Zeuge wurde nicht mehr gebraucht und alle anderen wurden nach dem erneuten Aufruf mit der Information entlassen, dass sie eine neue Ladung für den nächsten Termin erwarten dürften. Erfreute Gesichter sehen anders aus.

Wir Richter haben dann über den Vorschlag der Einstellung und die Zahlungsfrist und den Empfänger des Geldes beraten, der Vorsitzende verkündete schließlich die Einstellung für die Angeklagte, die nun weiterhin als nicht bestraft gelte, aber zum nächsten Termin als Zeugin geladen werde, und das Geld, das innerhalb von drei Tagen einzuzahlen sei, gehe übrigens an Ärzte ohne Grenzen, hier die Kontonummer.

Dann kurz noch die Anordnung zum Selbstleseverfahren bis zum nächsten Termin, jeder bekam einen der dicken rosaroten Ordner mit, die da zwischen all den anderen Akten gewartet hatten, und halb drei war endlich Schluss für heute. Oh Mann. Und ich hatte nur einen Apfel gefrühstückt und bislang noch keine Zeit gefunden, das vor Beginn noch schnell in der Cafeteria des Gerichts gekaufte belegte Brötchen anzubeißen. Hab ich dann am S-Bahnhof gemacht, im eisigen Wind stehend, weil ich bin nämlich nicht mit der Straßenbahn direkt nach Hause gefahren, sondern hab erst nochmal einen Schlenker zur Bibliothek gemacht, eine DVD ausleihen.

Den »Sonderband Selbstleseverfahren« habe ich mir dann in den folgenden Tagen zu Gemüte geführt. Protokolle aus der Telefonüberwachung, verschickte Nachrichten, Logs der Datenbankzugriffe, Schadensmeldung an die Versicherung, Schriftverkehr mit der Versicherung, Steuerunterlagen, Protokolle der Wohnungsdurchsuchung. Ein drei Zentimeter hoher Stapel Papier. In einer Stunde ist man da nicht durch.

Nächster Termin am Montag die Woche drauf. Der wurde aber Freitag mittag telefonisch abgesagt. Eigentlich sollte ich noch eine entsprechende E-Mail bekommen, aber da hab ich die Mitarbeiterin vielleicht falsch verstanden. Fortsetzung jedenfalls am nächsten der ohnehin angesetzten vier Termine, nämlich am Donnerstag derselben Woche, die zulässige Frist von drei Wochen für Folgeverhandlungen wurde also nicht annähernd angekratzt, und wird es denn überhaupt mehr als diesen zweiten Termin brauchen? Schaumerma.

Kurz vor diesem Termin dann aber Abladung aller Folgetermine per E-Mail. Die Verhandlung gegen den Angeklagten wird dann später erneut angesetzt, da bin ich aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wieder dabei.

Was jetzt mit dem Sonderband Selbstleseverfahren passieren soll (den kann ich ja nicht einfach in den Hausmüll schmeißen), müssen sie erstmal beraten, für den Datenschutz scheint es da bislang keine festen Regeln zu geben. Aber ich nehm ihn dann im Zweifelsfall einfach zum nächsten Termin mit, dann kann das Gericht selbst entscheiden, wie das ordnungsgemäß entsorgt wird.