Schuldenfrei und Spaß dabei

Ich habe jetzt mit Ende Vierzig endlich mein BAföG komplett zurückgezahlt.

Krischan am , 2 Kommentare

Dass das so verhältnismäßig spät erst kommt, hat im Grunde mehrere Gründe:

– Ich habe erst mit Mitte Zwanzig angefangen zu studieren. (Nach dem Abitur wusste ich nicht so recht, was ich mit mir anfangen soll. Chemie wollte ich dann doch nicht mehr machen, und das mit der (Innen-)Architektur war auch Quatsch, weil mich Häuser eigentlich gar nicht interessieren. Aber mein lieber Herr Vater hatte seine Beziehungen spielen lassen und mir eine Ausbildungsstelle zum Tischler am Theater der Jungen Generation verschafft. Wo es mir sehr gut gefallen hat. Nach Abschluss der Ausbildung bin ich kurz zur Staatsoperette gewechselt, wo es mir aber überhaupt nicht gefallen hat. Dann war ich fauler Arbeitsloser, dann zivildienstleistender Koch im Kinderladen, dann wieder Faulenzer. Und erst danach hab ich im neu erfundenen Studiengang Medieninformatik einen Weg gefunden, Kunst und Naturwissenschaft zusammenzubringen.)

– Ich habe den vollen BAföG-Satz bekommen, weil ich vor dem Studium schon lange genug auf eigenen finanziellen Füßen stand. (Normalerweise wird nach dem Einkommen der Eltern geschielt und nur aufgestockt, was die Eltern selbst nicht leisten können. Wird man aber als elternunabhängig eingestuft, gibts den Höchstsatz. Wieviel war das seinerzeit? Fast 600 €? Und davon muss die Hälfte wieder zurückgezahlt werden. Das hat sich bei mir auf etwas über 15.000 € summiert.)

– Ich habe ein Müh zu früh angefangen mit dem Studium und musste die volle Hälfte zurückzahlen. (Die BAföG-Regelungen und -Beträge sind von Rot-Grün damals gerade erst geändert worden, aber erst kurze Zeit später wurde noch eine neue Obergrenze von 10.000 € für die Rückzahlungen eingeführt. Die also insbesondere für Empfänger des Höchstsatzes interessant ist. Aber eben nur für Studierende gilt, die mit oder nach dem Sommersemester 2001 angefangen haben. Und nicht wie ich im Wintersemester 2000. Noch später wurden auch Regelungen eingeführt, dass nach einer bestimmten Rückzahlungszeit die Restschuld ganz erlassen werden kann, wenn man denn kooperiert hat, lese ich gerade. Aber in den Neunzigern war man halt noch dabei, den Studenten Steine in den Weg zu werfen, statt sie zu fördern.)

– Ich habe kein sehr hohes Gehalt und nur den monatlichen Mindestbetrag an die Bundeskasse gezahlt. (Man darf das Geld bei Forderung – fünf Jahre nach Ende des Studiums – auf einen Schlag zurückzahlen und bekommt in diesem Fall sogar einen deutlichen Rabatt von etwa 30 Prozent. Man kann sich aber auch Zeit lassen und quartalsweise abbuchen lassen. Oder selber überweisen, was ich besser fand, weil: alle drei Monate so einen mittelgroßen Batzen einkalkulieren, das fand ich unpraktisch. Den Betrag darf man sich fast frei aussuchen, solange man einen Mindestwert nicht unterschreitet. Die längste Zeit habe ich also den Mindestbetrag von 105 € im Monat gezahlt, vor ein paar Jahren wurde der aber nochmal angepasst und auf 130 erhöht, was bei meinem inzwischen etwas höheren Gehalt aber zu verkraften war.)

– Ich habe während der Elternzeit-Monate die Zahlung komplett eingestellt. (Wenn man mit seinem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, kann man die Zahlungen aussetzen. Das hätte ich eigentlich fast die ganze Zeit machen können, spätestens mit den Kindern, die die Bemessungsgrenze ja nochmal ein ganzes Stück nach oben schieben. Hab ich aber nicht gemacht, weil: irgendwann muss irgendjemand das Geld ja zahlen. Und vererben wollte ich die Schulden nun wirklich nicht. Aber für die fünf bzw. sieben Monate Elternzeit hab ich das beantragt und dann jeweils für viel längere Zeit bewilligt bekommen, weil die bei der Kasse wohl nur in Kalenderjahren denken können. Ich habe dann aber immer direkt nach Ende der Elternzeit wieder angefangen einzuzahlen, weil: war ja so beantragt und ja auch vorher klar, dass dann wieder Geld da ist. Hätte also jedenfalls eigentlich sogar noch ein Jahr länger dauern können.)

Was ich nicht unerwähnt lassen möchte: ich hab das BAföG eigentlich nicht selbst zurückgezahlt, sondern das Geld dafür von meinen Eltern bekommen. (Die hatten sich seinerzeit bei der Suche nach einer gerechten Lösung für ihre drei beim Studium ganz unterschiedlich geförderten Kinder überlegt, dass sie einfach die komplette Rückzahlung übernehmen. Bei meinen Geschwistern war das aus verschiedenen Gründen deutlich weniger als bei mir, so dass ich als Jüngster mal wieder der teuerste war. Da ich mich aber als Lehrling und Geselle an einen höheren Lebensstandard gewöhnt hatte und nicht wieder so knausern wollte wie als Arbeitsloser und Zivi, und auch noch gedacht hatte, dass ich ja dann nach dem Studium dann ein fettes Gehalt beziehe und die Rückzahlung ohne Mühe selber besorgen könnte, habe ich sie überredet, mir das Geld schon parallel zum Studium als monatliche Aufstockung zu überweisen. So dass ich Schnösel sogar den anderthalbfachen Betrag des Höchstsatzes zur Verfügung hatte. Was ihnen dann aber leider die Möglichkeit genommen hat, die oben erwähnten Rabatte beim Rückzahlen auf einen Schlag in Anspruch zu nehmen. War wohl doch ganz schön egoistisch von mir.)

So. Und nun hoffen wir mal, dass ich mich nicht verrechnet habe. Müsste ja eigentlich demnächst ein Schreiben aus Halle eintrudeln, dass ich fertich bin. (Endlich erwachsen!) Aber da die von quartalsweiser Zahlung ausgehen, kann das noch ein paar Wochen dauern.

Krischan am 30. April 2022

Heute kam ein Brief von der Bundeskasse mit der Mahnung, da wären seit dem 31.03. noch offene Beträge in Höhe von 23,74 €, die zusammen mit den nun angefallenen Mahnkosten von 5,00 € bitte innerhalb einer Woche zu zahlen seien, sonst sähe das Bundesverwaltungsamt sich leider gezwungen, ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten.

Hab ich mich nun also doch verrechnet? Oder ist mit dieser Nachzahlung alles getilgt? Ich frag mal nach.

Krischan am 6. Mai 2022

Heute kam vom Bundesverwaltungsamt ein Brief mit der Antwort auf meine Kontakt-Formular-Anfrage (von der ich leider keine Kopie erhalten habe), die auch die fehlenden 23,71 € (!) nochmal erwähnt, aber auch angibt, dass dann zum 30.06. noch eine Zahlung von 81,26 € anstehe, mit der ich dann alles abgezahlt hätte. »Restrate« nennen die das.

Ein Betrag, der mir bekannt vorkommt, weil ich den ja am 01.04. schon als vermeintlich letzte Rate überwiesen habe. Der aber auch auffallend gut zum fehlenden Betrag von 23,74 € passt: da ist wohl irgendwann einmal die monatliche Zahlung von 105,00 € verlorengegangen oder nicht angekommen oder nicht rausgegangen. Wann das so gewesen sein soll bzw. ob das überhaupt stümmt, suche ich jetzt nicht heraus. Sondern zahle den Betrag einfach gleich nochmal, und dann iss där Drobbs geluddschd.