Einstellung, Aussetzung, Bewährung

Ich sollte über drei Männer urteilen. (Sind immer Männer, oder?)

Krischan am , 1 Kommentar

Freitag letzte Woche also mein zweiter Gerichtstermin. Diesmal kam sogar eine richtige Ladung, die auch so hieß und alle drei Verhandlungen separat aufgeführt hat, mit Uhrzeit, Sitzungssaal und Akten- oder Geschäftszeichen. Und handschriftlich korrigierter Telefon- und – ganz wichtig – Faxnummer. Und verändertem Formular-Layout für die Bescheinigung über Verdienstausfall und für den Antrag auf Entschädigung. Die Abtretung an den Arbeitgeber taucht dort gar nicht mehr auf, da muss ich wohl nochmal nachfragen, wie das jetzt genau auszufüllen ist, so ganz selbsterklärend ist das ja mal wieder nicht, typisch deutsche Bürokratie könnte man da jetzt sagen, aber ich glaube, woanders ist das auch nicht anders.

So. Jedenfalls war ich pünktlich da, sind ja Ferien und die Straßen leer und auch die Straßenbahn nicht allzu voll. Die Mitschöffin saß auch schon auf der Bank im Gang vor unserem noch verschlossenen Saal und ein-zwei andere Leute, die bestimmt zu unserer ersten Verhandlung gehörten. Da ging’s um Anbau und Besitz von Cannabis, so dass das niegelnagelneue Gesetz zur Teillegalisierung eine tragende Rolle spielen sollte. Über die konkreten Grenzen zwischen geringer, normaler und nicht geringer Menge sagt das BtM-Gesetz nichts zahlenmäßiges, das kaspern die Bundesländer jeweils für sich selbst aus und waren eine Woche später freilich noch gar nicht so weit, aber über den Daumen bzw. über die alten Werte und die neuen Zahlen zu Legalität gepeilt war die aufgefundene Menge an Blütenständen wohl unterhalb der nicht geringen Menge, die Anzahl der Pflanzen hingegen mit acht eindeutig höher als die erlaubten drei. Da aber sonst nix war, keine Vorstrafen, kein Handel, keine Gefährdung Dritter, Einverständnis der Einziehung etc., haben sich alle Beteiligten in einer Vorberatung auf eine Einstellung des Verfahrens geeinigt, unter der Auflage, dass der Angeklagte im Laufe der kommenden sechs Monate eine Buße von 2.000 € zahlt. Zack, fertig, dreiviertel Stunde Zeit bis zur nächsten Verhandlung.

Ich hab mich auf den Weg zur Cafeteria gemacht, meine Mitschöffin – ich darf sie hier bestimmt der Einfachheit halber Petra nennen – ist bis zur ersten Ecke mitgekommen, meinte dann aber, dass sie doch zu schlecht zu Fuß und ihr daher der weitere Weg zu weit sei. Ich hab mich dann fast doch noch verlaufen, weil ich die zweite Abbiegung vergessen hatte und schon fast ins Gebäude B wechseln wollte, aber der Übergang sah ja doch ganz anders aus als der vom letzten Mal, also noch eine Ecke weiter, und richtig, da war ja auch die Berechnungsstelle, so richtig mit Stehpulten und Formularen und einer kurzen gerahmten Anleitung an der Wand, die ich mir nochmal abgeknipst habe, vielleicht hilft mir die nachher für meine o.g. Unklarheit. Und wie als Dank für den von Petra mitgebrachten Schoko-Osterhasen ist mir erst erstaunlich spät eingefallen, dass ich ihr/uns ja einfach einen Kaffee mitbringen kann, statt mich da allein in die Cafeteria zu hocken und die Aussicht zu genießen: soziomäßig bin ich eben immer noch ein Analphabet. Das wird wohl auch nix mehr, schon gar nicht hier im Home Office. Aber sie hat sich dann trotzdem über den heißen Milchkaffee gefreut.

Zweiter Fall: Handel mit Cannabis und Kokain und anderem Kram. Cannabis konnte nach § 154 StPO außer Acht gelassen werden, die Menge an Kokain-Hydrochlorid lag ohnehin deutlich im Bereich der nicht geringen Menge. Vorbestraft mit Geldstrafen, wird also auf Bewährung hinauslaufen, je nach dem, ob und zu welchen Einlassungen es kommt. Soweit kam es aber gar nicht erst, weil der Angeklagte einen Dolmetscher brauchte. Der erste auftauchende war wohl nicht der bestellte und sprach wohl auch nicht die geforderte Sprache, nämlich nur Fula statt Mandinka, der zweite ließ aber noch auf sich warten, was unter den Wartenden zu leicht tendenziösen Kommentaren über afrikanische Pünktlichkeit führte. Und Unterhaltungen über Sprachen, Dialekte und Verständlichkeit, Saal-Akustik und im Alter schlechter werdendes Gehör. Schnell nochmal Ohren durchpusten.

Nach einer Viertelstunde hieß es durch den Justizbeamten, der Dolmetscher wäre gerade aus der Straßenbahn gestiegen, weitere fünf Minuten später hieß es, er ziehe sich gerade wieder an, die verblüffte Heiterkeit mit der Abnahme des Gürtels beim Durchgang durch die Sicherheitsschleuse aufklärend. In der Zwischenzeit hatte sich eine Familie eingefunden, die als Zuschauer teilnehmen wollte, sowas hatte ich ja auch schon angekündigt, es sind ja noch Ferien und Emma wollte mit ihrer Dresdner Freundin mal vorbeischauen, hatten aber den Zwölf-Uhr-Termin angepeilt. Waren also ganz andere mit deutlich kleineren Kindern, womit unser Richter wohl schon schlechte Erfahrung gemacht hatte, weil die ja oft nicht sehr lange allzu ruhig bleiben können, er gab ihnen also entsprechende Hinweise mit und ließ sie nochmal im Gang warten bis zur Aufrufung.

Jedenfalls stellte sich dann schon bei der Feststellung der Personalien heraus, dass das mit dem Dolmetscher nix wird, der sprach das Mandinka aus Guinea, der Angeklagte kommt aber aus Guinea-Bissau, und nach einigem Hin und Her wurde deutlich, dass er einen anderen Dolmetscher braucht, einen aus Senegal oder Guinea-Bissau, der den richtigen Dialekt spricht. In die Diskussion über die genaue Bezeichnung der Sprache (Maninka, Mandinga, Malinke) mischte sich sogar noch eine Person von der Besucher- oder Zeugenbank ein, am Ende schien aber alles klar zu sein, die Verhandlung wurde ausgesetzt, ein neuer Termin anberaumt, der dann aber mit anderen Schöffen stattfindet, das Verfahren war ja noch nicht eröffnet und wir also noch nicht gebunden. Für die drei nicht erschienen Zeugen wurden Zwangsmaßnahmen in Erwägung gezogen. Und die junge Familie hatte also nicht allzu viel zu sehen bekommen, ist aber wirklich die ganze (halt auch recht kurze) Zeit unauffällig und ruhig geblieben. Im übrigen war das wohl schon der zweite Versuch einer Verfahrenseröffnung, der erste mit einem französischen Dolmetscher hatte auch schon nicht geklappt.

Lange Pause bis zwölf. Wir Schöffen sind einfach im Beratungszimmer geblieben und haben uns unterhalten. Dies und das, Musik, Familie, Kindererziehung, familiäres, berufliches, Anfahrtswege, Formulare. Da geht so eine Stunde recht flott vorbei. Nachricht von Katharina, sie finde sich im Gebäude nicht zurecht, sie waren offenbar schon da, hatten aber meine Wegbeschreibung (Erdgeschoss, zweiter Gang links, erste Tür rechts) vergessen. Im pompösen Treppenhaus haben sie dann aber den Notfall-Rettungsplan gefunden, auf dem die Saal-Nummern verzeichnet sind, und kamen mir schon entgegen. Warum so eine Übersicht nicht gleich am Eingang hinter der Sicherheitsschleuse hängt? Sie fanden auch alles ganz schick, haben sich dann aber erstmal wieder draußen in den Gang gesetzt und ich hab mich die vorgeschriebene Viertelstunde vor Beginn wieder ins Beratungszimmer begeben.

Fall drei: sogenanntes Kokstaxi mit allerlei Drogen in nicht geringen Mengen und einer höheren dreistelligen Summe an Bargeld. Geringe Vorstrafen, nicht einschlägig. Den Rechtsanwalt kannten wir schon vom letzten Mal, ein Zeuge ist auch erschienen. Die Staatsanwältin (eine andere als letztes Mal) verliest die Anklage über die Drogen und das Geld und das eingezogene Handy, der Rechtsanwalt verkündet ein Geständnis und referiert über zurückzuzahlende Schulden, Anweisungen von unbekannten Dritten, fehlenden Eigenkonsum, gute Schulbildung, Ausbildung, abgebrochenes Studium, mehrere Minijobs und Einverständnis in die Einziehung aller o.g. Dinge. Der Richter schließt daraus auf Beihilfe zum Handel, es bleibt aber natürlich beim Besitz von nicht geringen Mengen. Wobei auch hier wieder das Cannabis ausgenommen wird, aber das war eh so wenig, das macht bei den zur Debatte stehenden Mengen der harten Drogen keinen Unterschied. Wegen des vorliegenden Geständnisses wurde der Zeuge wieder entlassen, der Richter verlas nochmal die Liste aller Beweismittel. Darauf erklärte die Staatsanwältin, dass bei Handel mit nicht geringen Mengen die Mindeststrafe zwar ein Jahr betrage, hier aber wegen Beihilfe von einem minderschweren Fall auszugehen sei, was die Mindeststrafe auf drei Monate senke, angemessen sei aber wegen der Mengen und des organisierten Vorgehens einerseits, unter Berücksichtigung des unauffälligen Verhaltens nach der Tat und der günstigen Sozialprognose andererseits eine Freiheitsstrafe von neun Monaten mit der Möglichkeit der Aussetzung zu einer dreijährigen Bewährung. Das sah der Rechtsanwalt ganz genau so, und nichts anderes haben wir Richter dann auch beschlossen. Und weder Staatsanwältin noch Rechtsanwalt fanden daran etwas auszusetzen, das Urteil ist rechtskräftig.

Fertig. Sachen einpacken, Wetterprognosen austauschen, Grüße ins Wochenende. Gemeinsame Straßenbahnfahrt nach Hause. Beziehungsweise zum Halloumimann im Gilgamesch, ein paar Häuser vor unserem, gemütlich in der Sonne einen sehr leckeren Falafel essen und eine halbe Cola trinken. So geht Rechtspflege.

baoma am 8. April 2024

naja, so ist Rechtspflege. aber bei dem Gezerre um den richtigen Dolmetscher bekommt man schon den Eindruck von Berechnung. Aber man halt nix machen.