Bewährung mit Ausweisung

Wir haben einen Drogendealer mit einer umstrittenen Bewährungsauflage versehen.

Krischan am , 1 Kommentar

Ähnlicher Fall eigentlich wie neulich erst: junger Typ, der ständig am Kotti und um den Görli rum Drogen vertickt, Haschisch und Koks und Pillen, meistens verteilt in einer Gruppe von bis zu drei Leuten, um gleichzeitig das Geld und die Substanzen aufzubewahren und potentielle Käufer anzusprechen und ein Auge auf die Situation zu haben. Ein Dutzend mal geschnappt im Laufe des Jahres 2024, aber eben jedesmal nach Abnahme der Drogen und der Pillen und des Geldes und des Handys wieder laufengelassen. Also ein ums andere mal unbekümmert weitergemacht, dann Ende 2025 wieder eingesammelt und diesmal in U-Haft gesteckt und jetzt auf einmal Verhandlung vor Gericht.

In den drei Knast-Monaten hat er erste Schritte zu einer Entwöhnung gemacht, denn natürlich hat er von all den Sachen, die er da im Angebot hatte, auch selbst fleißig genascht. In der ganzen Zeit der Haft hatte er aber keinerlei Besuch, weil er halt außerhalb seiner Drogenszene offenbar niemanden kennt, Familie in Algerien, fast gar keine Deutschkenntnisse, keine Arbeit, keine Sozialleistungen, keine Hobbys, keine Partnerschaft, nix. Und eben keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem, die Versprechungen im Heimatland und von den Mittätern bzw. Auftraggebern, die Erfahrungen mit den vergleichsweise freundlichen deutschen Polizisten, das alles wird falsche Erwartungen und falschen Eindruck hinterlassen haben.

Aber nu. Was tun? Die Mengen der aufgefundenen Drogen und Erlöse klein bis winzig, aber die Sozialprognose auch eher dürftig, siehe oben, obschon er jetzt natürlich beteuert, in Zukunft ein ordentliches Leben ohne Drogen führen zu wollen, das alles sei ein Fehler gewesen, entschuldigen Sie bitte. Aber vielleicht doch lieber der Reihe nach?

Erste noch nicht abgeschlossene Verständigungsversuche gab es im Vorfeld schon, und vor dem Betreten des Beratungsraumes hatte der Richter auch nochmal eine kurze Unterhaltung mit der Staatsanwältin, und nach der Erörterung der infragekommenden Paragraphen für die Berücksichtigung der eigenen Drogenabhängigkeit kam es dann zu einer Zustimmung aller Seiten zu einem Strafrahmen, den wir Richter dann in einer kurzen Beratung auch so beschlossen haben: knapp zwei bis volle zwei Jahre Haft, auszusetzen auf eine Bewährungszeit von vier bis fünf Jahren, Einzug der Drogen und Erlöse, Pflicht zur Anzeige des Wohnungswechsels und eben Pflicht zum Verlassen der Bundesrepublik in den nächsten sechs Monaten. Das letzte ist umstritten: es gibt Gerichte, die das als unzulässig verworfen haben, aber auch solche, die das befürworten, und der Richter kann mit dieser unklaren Rechtslage gut leben, hat er gesagt, sagt er.

Die Staatsanwältin wollte dann noch genauer über die Einziehung der Substanzen und Gelder diskutieren, das hatte der anklageerhebende Kollege wohl vergessen, wie eigentlich üblich in die Anklage mit hineinzuschreiben, und eine außergerichtliche Einziehung wäre dann blöderweise mit zusätzlicher Arbeit verbunden, also mit Steuermitteln, was der Richter aber eigentlich nur folgerichtig fand, von wegen Verursacherprinzip. Außerdem fehlte ihr wohl in den Unterlagen der Haftbefehl, so dass sie keinen vollständigen Überblick über die Summe aller aufgefundenen Mengen hatte. Aber Zeit zum Nachrechnen fand sich ja später noch, und am Ende wurden die einzelnen Mengen und Gelder für die Einziehung dann im Urteil alle minutiös aufgeführt.

Für den Rechtsanwalt dagegen war es wichtig, die Aufhebung des Haftbefehls nicht zu vergessen, damit der Angeklagte dann mit Urteilsverkündung auch wirklich aus der Haft entlassen werden könne, und der Richter wies ihn nochmal auf die »unwiderrufliche Zustellungs- und Ladungsvollmacht« hin, die er sich vom Angeklagten ausstellen lassen müsse.

Nach dem Geständnis des Angeklagten, das der Rechtsanwalt verlas, kam es zur üblichen Fragerunde, deren Antworten aber ziemlich zu wünschen übrig ließen. Trotz der wohl seit Wochen abgesetzten Substitutionspräparate war der Angeklagte extrem sparsam und langsam in seinen Reaktionen, reagierte zum Teil auch auf konkretes Nachfragen nur sehr ungenau und konnte sich natürlich an Sachen nicht mehr erinnern, die bis zu zwei Jahre zurücklagen, zumal er da ja die ganze Zeit mehr oder weniger druff war. Irritationen über die Gründe und Reihenfolge seiner Einreise und Rückreise und Wiedereinreise über Frankreich, aber letztlich doch ein paar Angaben über den üblichen Erlös und die selbst konsumierten Mengen, so dass wir die einzuziehenden Erlöse nach oben korrigieren konnten / durften / mussten. Dass das aller Voraussicht nach einem nackschen Mann nicht aus der Tasche zu holen sei, ließ die Staatsanwältin nicht gelten, die geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte in fünf oder zehn Jahren unter gleichem Namen mit einem Mercedes den Kudamm langbrettere, liefere die schöne Chance, dann sehr einfach und direkt darauf zugreifen zu können, so eine Einziehung gelte ja schließlich ihre dreißig Jahre.

Die Beisitzerin fragte nochmal nach der Arbeit, die der Angeklagte nach seiner Ankunft in Deutschland wohl zunächst noch hatte, da war er in einem Restaurant tätig, dessen Betreiber dann aber beizeiten nicht mehr genug für ihn zu tun und ihn also nicht mehr angerufen hätten. Wohingegen ein Mohammed (Nachname und Adresse nicht mitgeliefert) ihn auf den Trichter brachte, dass man mit dem Verticken von Pregabalin und Drogen über die Runden käme.

Die daraufhin verlesene Beurteilung aus der Untersuchungshaft bescheinigte dem Angeklagten hingegen einen ausgesprochen positiven Gesamteindruck, von wegen freundlicher und aufgeschlossener junger Mann.

Zeit für das berühmte Selbstleseverfahren. Der Richter wollte noch Mittagspause machen, also lass mal anderthalb Stunden sein, der Dolmetscher bestand noch kurz drauf, dass ihm das nicht als Pause angerechnet werden dürfe, er müsse ja dem Angeklagten in dieser Zeit den ganzen Stapel Papier übersetzen, und der Richter versprach ihm, sich darum zu kümmern.

Kaum waren wir aus dem Saal, fing es im ganzen Gebäude an zu piepen, Alarm oder was, wir zwei Schöffen liefen aber erstmal unbekümmert weiter, es war ja sonst nichts zu sehen oder zu hören oder zu riechen, und wir wollten das Aktenlesen gemütlich in der Cafeteria bei einem Snack und einem Kaffee absolvieren. Am Haupteingang dann aber Tumult, eine Gruppe junger Männer vor dem Gebäude und teils auch schon drinnen vor der Sicherheitsschleuse machte Radau, Geschiebe und Gefluche, Hurensöhne und so, und jetzt kamen auch immer mehr Justizbeamte aus allen Gängen im Laufschritt dazu, ein paar Schaulustige versammelten sich auf den Treppen und Galerien, aber viel mehr tat sich dann nicht, also haben wir uns auf unsere Pflicht besonnen und sind weiter in die Cafeteria geseppelt. Kaffee für mich, Schnitzel mit Bratkartoffeln für den Kollegen, Ausblick auf den sonnigen Hof und das ulkige Gebäude B. Bei unserem Rückweg waren die Männers immer noch nicht weg, standen aber beruhigt in einer Ecke, umringt von Justizbeamten. Worum es ging, war mir immer noch nicht klar, vielleicht war wieder ein öffentlichkeitsrelevantes Verfahren im Gange, dessen Fans hier ein bisschen Action veranstalten wollten, am Morgen stand ja auch mal wieder eine Kamera vorm Gebäude. Wer weiß.

Turm

Gerade als ich beim Warten auf das Öffnen unseres Saals obiges Foto durch das Flurfenster schoss, kam der Richter hinzu und wies mich darauf hin, dass aber im ganzen Gebäude ein Fotoverbot gelte. Meine Entgegnung, dass mir die Justizbeamten seinerzeit auf konkrete Nachfrage die mündliche Erlaubnis gegeben hätten, solange keine Personen und keine Sicherheitsanlagen aufs Bild kämen, hat ihn nur mäßig interessiert, er wolle mich ja eh nicht verpetzen.

Bei der Fortsetzung fehlten dann die beiden Besucherinnen, die der ersten Hälfte beigewohnt und als Praktikantinnen zur Staatsanwältin gehört hatten, welche nun statt derer einen Referendar im Gepäck hatte, der auf einem Stuhl schräg hinter ihr und mir Platz nahm, so dass er aus meinem Blickfeld verschwand. Das Angebot des Richters, zusätzlich zu den jetzt also allen bekannten Durchsuchungsberichten noch die Lichtbilder der eingezogenen Asservate anzusehen, wurde von allen Beteiligten dankend abgelehnt, stattdessen wurde der aktuelle Registerauszug verlesen beziehungsweise eben nicht, weil leer und der Angeklagte also ohne Vorstrafe. Unbestraft heißt das.

So dass die Staatsanwältin stracks zum Plädoyer schreiten konnte. Geständnis, gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln, Cannabis und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, dreizehn Taten, langer Zeitraum, harte Drogen, häufiger Rückfall in kurzen Zeitabständen, unbestraft. Bei den Einzelstrafen orientierte sie sich dann an der oberen Grenze des Verständigungsrahmens und forderte eine entsprechende Gesamtstrafe.

Der Rechtsanwalt hingegen verwies neben den schon genannten Entlastungsaspekten nochmal auf die Einlassungen und den strafmildernden § 21 StGB, nach dem der Angeklagte die ganze Zeit entweder high oder entzügig und damit vermindert schuldfähig gewesen sei, und forderte eine Strafe am unteren Rand des Rahmens. Der Angeklagte schloss sich dem an.

Und wir Richter haben uns nach kurzer Diskussion bei der Haftstrafe am unteren Ende orientiert, die Bewährungszeit aber auf die fünf Jahre ausgedehnt und die sonstigen Auflagen auch nicht geschmälert. War das jetzt zu hart? Hätte man auf die Ausweisung verzichten sollen? Hat das jetzt ein Geschmäckle? Löst Ausländer rausschmeißen jetzt doch irgendwelche echten Probleme? Haben wir ja beim Dezember-Fall auch nicht gemacht. Andererseits, wenn der Junge hier niemanden, in Algerien aber seine Brüder und seine Eltern hat, die ihn unterstützen können? Hier jedoch außer seiner Drogenszene niemanden kennt und nach der heutigen Strafe auch keine legale Bleibeperspektive mehr hat? Der Richter wies aber tatsächlich nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Bewährungsauflagen separat angefochten werden könnten, ohne gleich eine Berufung einzureichen, und der Rechtsanwalt machte auch fast den Eindruck, als ob er sich das nochmal durch den Kopf gehen lassen wolle.

Kurz bevor alle gegangen waren noch schnell der Hinweis, dass der Folgetermin, der für die kommende Woche schon angesetzt war, nun natürlich nicht mehr stattfinde. Für den Fall des fehlenden Geständnisses waren da ein reichliches Dutzend Zeugen eingeplant, offenbar für jedes Erwischtwerden einen und evtl. noch den einen oder anderen Experten, der was zu den Substanzen sagen kann. Da war mein Mitschöffe im Vorfeld ja wieder leicht angepisst, weil er das aus der Vergangenheit so kennt, dass die Folgetermine immer erst am ersten Verhandlungstag gemeinsam abgesprochen werden, und nicht einfach über den Kopf der Beteiligten hinweg festgenagelt werden. Aber wenn du ein Dutzend Zeugen laden willst und die vielleicht nicht erst zwei Tage vorher benachrichtigen kannst und dich an die Drei-Wochen-Frist halten musst, sollst du da noch Rücksicht auf den einen Schöffen nehmen, der ein kleines Problem mit der Annahme von Weisungen hat?

Ansonsten hatte übrigens nicht nur ich, sondern auch mein Mitschöffe den Selbstleseband vom letzten mal wieder mit, die wurden gleich am Anfang auch dankend entgegengenommen mit der ganz richtigen Bemerkung, dass da ja ein paar Seiten fehlten, und offenbar ging der Richter davon aus, dass wir die Ladung für den neu angesetzten Termin Mitte März schon erhalten hätten, dabei kann die Verhandlung ja gut auch mit anderen Schöffen neu gestartet werden, die Angeklagte hat ihr Urteil bekommen, den Angeklagten hingegen hatten wir bislang kaum bearbeitet. Da kann er seine lange Rede vielleicht gleich nochmal halten?

Am nächsten Morgen kam dann übrigens noch eine Mail vom Sekretär der Abteilung, ich möge doch bitte im Laufe der Woche noch den Selbstleseband vom Dezember wieder zurückbringen, der würde noch gebraucht. Doppelter Dank für meine schnelle Antwort und das bereits erfolgte Zurückgeben war mir quasi sicher.

Die jungen Männer standen dann im übrigen immer noch in einer Ecke vor der Sicherheitsschleuse hinter einem Ring Justizbeamter herum, sahen aber entspannt aus, ruhige Gespräche, nix mehr von wegen Hurensöhne, draußen ein halbes Dutzend Polizeifahrzeuge, oder waren es Justizfahrzeuge, weiß mit Schrift auf blauem Streifen und Blaulicht jedenfalls, die fuhren aber dann auch zum Teil schon wieder los.

Krischan am 11. März 2026

Also vielleicht nochmal kurz zur Erläuterung: laut § 56c StGB darf dem Verurteilten in der Bewährung allerlei auferlegt werden, um zukünftige Straftaten zu vermeiden, u.a. auch Anweisungen zum Aufenthalt. Damit sind normalerweise räumlich begrenzte Gebiete gemeint, die irgendwas mit der Straftat zu tun haben, wegen der das Urteil ergangen ist. Ob man aber solch eine Weisung auf das gesamte Bundesgebiet ausweiten darf, ist nun genau der Punkt, an dem sich die Geister der Juristen scheiden. Ich frag dann einfach in zwei Wochen nochmal nach, ob es dahingehend eine Beschwerde gab. Oder wie immer das dann in einem solchen Fall korrekt heißt.