AfD-Verbotsantrag steht im Bundestag zur Abstimmung

Über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Zustimmung aller demokratischen Parteien | Historischer Fehler dürfe sich nicht wiederholen

Krischan am

Der Antrag zur Einleitung des Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Partei »Alternative für Deutschland« wird in der nächsten Woche im Bundestag behandelt. Die Kampagne Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt!, der sich über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen angeschlossen haben, fordert die Bundestagsabgeordneten auf, noch vor der Neuwahl für die Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens zu stimmen.

Demonstration von vielen Menschen mit bunten Fahnen vor dem Bundestag

»Wir stehen vor einer Schicksalswoche für die Demokratie in Deutschland. Die Bundestagsabgeordneten haben es in der Hand, unsere Demokratie zu schützen und das längst überfällige AfD-Verbotsverfahren einzuleiten. Im letzten Jahr haben 17 renommierte Verfassungsrechtler:innen dem Verfahren Aussichten auf Erfolg bescheinigt. Kürzlich haben sich zudem über 300 Jurist:innen in einem offenen Brief hinter diese juristische Einschätzung gestellt. Für die Einleitung des Verfahrens liegen längst genügend Beweise vor. Das Bundesverfassungsgericht muss endlich die Möglichkeit bekommen, eine Prüfung vorzunehmen« erklärt Julia Dück, Pressesprecherin der Kampagne. »Es scheint zunehmend unwahrscheinlich, dass wir diese Chance in der nächsten Legislatur noch einmal bekommen. Die Entwicklungen in Österreich zeigen: Wir dürfen nicht zuschauen und abwarten, bis eine rechtsextreme Partei tatsächlich an die Macht gekommen ist.«, ergänzt Malte Engeler, Pressesprecher der Kampagne.

»Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, machen wir am 26.01. eine Kundgebung vor der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen. Auch hier werden wir zeigen: Es liegt in der Verantwortung auch der Abgeordneten der Grünen jetzt das Richtige zu tun und für ein AfD-Verbot zu stimmen«, erklärt Julia Dück.

Marie Naaß, Leiterin politische Öffentlichkeit bei Sea-Watch, fügt hinzu: »Eine wehrhafte Demokratie muss dort eingreifen, wo ihre Grundlagen bedroht sind. Sie ist nur so stark wie ihr Wille, sich zu verteidigen. Weimar hat uns gelehrt, dass zu viel Toleranz gegenüber Intoleranz tödlich ist. Die AfD ist eine Bedrohung für alle, die nicht in ihr Weltbild passen und sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte einsetzen. Die Abgeordneten dürfen historische Fehler nicht wiederholen und müssen den Weg für ein Verbotsverfahren frei machen.«

Fatma Kar von Polylux erklärt: »Ein AfD-Verbot kann die derzeit unter enorm hohem Druck agierende Zivilgesellschaft in Ostdeutschland ein großes Stück entlasten. Diejenigen, die sich täglich mit ihren Namen und Gesichtern der Menschenfeindlichkeit der Rechtsextremen entgegenstellen, die seit Jahren demokratische Prinzipien verteidigen, ohne dass ihnen dabei von der ›großen Politik‹ in nennenswerter Weise der Rücken gestärkt wurde, können dadurch dringend benötigten Handlungsspielraum zurückgewinnen. Nicht zuletzt im Netzwerk Polylux wird der ›andere Osten‹ sichtbar und alle, die dafür eintreten, haben jede Form von Unterstützung verdient.«

Berkan Kaya vom Postmigrantischen Jurist:innenbund bekräftigt: »Die freiheitlich-demokratische Grundordnung beginnt bei der Menschenwürde und ist damit aus Sicht des Postmigrantischen Jurist:innenbundes im Kern antirassistisch. Gerichtlich ist bestätigt, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die AfD Bestrebungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verfolgt, insbesondere durch gezielte verbale Angriffe auf muslimische und rassifizierte Menschen sowie Geflüchtete. Daher muss ein AfD-Verbot unverzüglich geprüft werden, um die Menschenwürde aller Menschen zu schützen.«

Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt!

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