Das klingt ja schomma alles total sperrig und/oder dämlich, aber der Hintergrund ist dann doch ein in meinen Augen durchaus wichtiger:
Mit der Petition wird gefordert, das Strafgesetzbuch und die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) bei Straftaten von Autofahrenden gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende so zu ändern, dass Autogewalt regelmäßig verfolgt wird, indem die Staatsanwaltschaften das »öffentliche Interesse« an der Strafverfolgung bejahen, anstatt wie bisher auf den Privatklageweg zu verweisen.
Anlass war die Story einer Dresdnerin, die viel mit dem Rad unterwegs ist und dabei immer wieder den Ärger von Autofahrern hervorruft. Der Fall, der das alles ins Rollen brachte, ist schon eine Weile her, steht aber exemplarisch für das, was viele Radfahrer ständig erleben, nicht nur in Dresden und Berlin, sondern überall. Überall in Deutschland. Autofahrer missachten die Verkehrsregeln, fahren grob fahrlässig oder mit offensichtlichem Willen zur Verletzung, aber selbst wenn dann eine Anzeige abgegeben und von der Polizei auch aufgenommen wird, enden solche Fälle meistens nicht vor Gericht, weil die (zugegeben überforderte) Staatsanwaltschaft das Verfahren gar nicht erst eröffnet, weil kein sogenanntes öffentliches Interesse bestehe. Das war ja nur eine private Sache zwischen dem Radler und dem Autler, was geht das die Gemeinschaft an, warum soll hier der Staatsanwalt eine Klage erheben, bitte im Zivilprozess klären, tschüss. Eine eigentlich sinnvolle Methode, um Gerichtsverfahren über sinnlose Streitigkeiten einzudämmen, etwa einen Dissens zwischen Nachbarn über die Höhe oder die Farbe des Gartenzauns oder so.
Die Nachteile der Privatklage im Zivilprozess sind die hohen Kosten, die der Anzeigende vorschießen muss, und das Risiko, dass das Verfahren dann trotzdem eingestellt wird. Ganz unabhängig vom Risiko, dass das Gericht am Ende des Verfahrens zum Schluss kommt, hier sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Oder so. Zudem gelten im Zivilprozess andere Regeln als im Strafprozess, auch was die Beweislast angeht.
Aber im öffentlichen (!) Straßenverkehr ist es natürlich sehr wohl von öffentlichem Interesse, die Gefährder, Drängler, Raser, Schneider und Huper mit Überhol- und Erziehungs- und Vollstreckungszwang zu reglementieren. Denn was lernen die denn daraus, wenn ihnen nichts passiert? Kann ich weiter so machen. Ist ja nichts passiert. Und nichts passiert ist offenbar so lange nichts, so lange es keinen Kontakt zwischen Fahrrad und Auto gibt. Abgedrängt und in den Straßengraben gerauscht? Eigenunfall. Sturz wegen Vollbremsung? Eigenunfall. Mit dem Rad volle Kanne ins Auto gekracht? Nicht rechtzeitig gebremst, also Teilschuld. So läuft das. Erst wenn jemand ernsthaft verletzt worden ist, wird überhaupt ermittelt. Ist das sinnvoll?
Jetzt ist das Fehlverhalten natürlich mitunter schwer nachzuweisen, aber viele der Radler haben ja heutzutage Kameras am Helm und/oder am Rad, das wäre schonmal ein Indiz. Zeugen wirds auch geben, und an etlichen Stellen wäre eine Inaugenscheinnahme der Gegebenheiten auch hinreichend, etwa was den vorhandenen Platz zum Überholen angeht. Aber da oft schon die Polizisten, die die Anzeige aufnehmen, die Straßen selbst nur aus der Windschutzscheibenperspektive eines Autofahrers kennen und die STVO und deren Änderungen der letzten Jahrzehnte auch nicht komplett auf dem Schirm haben, scheitert es laut etlichen Berichten bereits an der Anzeige. Da wird dann abgewiegelt, das wäre alles nicht so schlimm und als Fahrradfahrer müsse man ja auch Rücksicht nehmen und derlei Unsinn mehr. Im o.g. Fall bekam die Radlerin eine Gegenanzeige, sie hätte den Autofahrer hinter sich genötigt, und nur dieser Fall landete dann am Ende vor Gericht. (Wo dem Fahrer aber klargemacht wurde, dass die Radlerin im Gegensatz zu ihm regelkonform unterwegs war.)
Jetzt kann man vom manchmal etwas pampigen Umgangston und vom hin und wieder etwas übertriebenen Aktivismus der Initiatoren halten was man will, aber ehrlich, die Einleitung lautet ja auch »Ich hab es satt«, und wenn man sich die Videos, die Berichte und den täglichen Verkehr hier in Berlin so anguckt, dann ist das nicht verwunderlich. Und Widerstand muss ja auch nicht nett und freundlich sein, warum sollte er? Die Autofahrer sind es ja auch nicht. (Herrje, natürlich nicht alle.)

Jedenfalls gibt es nun eine Petition beim Bundestag. Die es den Staatsanwaltschaften erschweren soll, solche Fälle mit dem Verweis auf fehlendes öffentliches Interesse einzustellen, sondern die »Störung des Rechtsfriedens über den Lebenskreis des Verletzten« hinaus und ein »gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit« bejaht. Der Vorteil der Petitionen beim Bundestag ist der, dass sich dann ein Ausschuss dort mit dem Thema befassen muss, wenn es genug Unterschriften gab. Mein sachter Tipp also: unterschreibt da mal. Bis 11.08. habter noch Zeit. Muss man sich vorher registrieren, wenn man noch nicht hat, und dann kann man regelmäßig mal reingucken und seine Unterstützung abgeben, sind zum Teil absurde Unsinnsforderungen dabei, aber immer wieder auch sinnvolles.
(Im Moment gibt es knapp 7.500 UnterMitzeichnungen, benötigt werden stolze 30.000 … also los jetzt!)