Eingestellt und ausgesetzt

Von zwei Angeklagten haben wir eine eingestellt und einen ausgesetzt.

Krischan am

Nachdem die letzten drei Termine im Juni, Juli und August alle abgeladen wurden und auch der letzte Termin davor im Mai im Grunde ja gar nicht stattgefunden hat, weil der Angeklagte nicht erschienen ist, musste/durfte/sollte ich jetzt im September mal wieder richten.

Wenn man auf dem Weg zur Straßenbahn einen kleinen Kringel macht, kann man sich im Rewe noch schnell eine runtergesetzte Tüte Gummibärchen kaufen, was in erster Linie den erstrebten Nebeneffekt hat, dass dann das Wechselgeld für den Erwerb eines Fahrscheins am Automaten in der Bahn reicht, jedenfalls zusammen mit den Münzen, die man vorher schon einstecken hatte, weil Gummibärchen und Fahrschein zusammen natürlich mehr als wie fünf Euro. Das Neun-Euro-Ticket hatte ich ja ab September wieder abbestellt, also muss/kann ich der Staatskasse jetzt wieder einzelne Fahrscheine vorweisen, die sie mir dann erstattet für die An- und Abfahrt zum Gerichtstermin.

Nanu, vor dem Gericht eine lange Schlange am Einlass, bis raus auf den Fußweg und fast bis zur Fußgängerampel, das hatte ich auch noch nicht. Menschengruppen und -ansammlungen ja, auch Kamerateams und größere Mengen Polizei und/oder Justizbeamte, aber tatsächlich nur Einlass begehrendes Publikum, auch noch in ordentlich aufgefädelter Reihe: das war neu. Ich natürlich frech an allen vorbei, aber schon an der Außentür wurde ich von einem Justizbeamten aufgehalten: »Dienstausweis?!« »Nee, Schöffenladung.« Die hat ihm dann erstmal gereicht, ergänzt um den halb fragenden Hinweis, ob ich wüsste, dass ich mich drinnen dann in die andere Schlange einreihen müsse. Dort aber gar keine Schlange, nur an der Sicherheitsschleuse für den Pöbel, am Diensteingang hingegen schnell Ladung und Ausweis zeigen, die Information entgegennehmen, dass der Saal geblieben ist, und die freundliche Frage nach meinem Wissen um die Position des Saals mit »Ja« beantworten war eins.

Vor dem Nachbarsaal wieder Absperrung mit so Gittern wie bei Demonstrationen, dort sammelte sich das Publikum aber gar nicht, so viel Platz wäre in den normalen Sälen ja auch gar nicht gewesen für das viele Publikum, bestimmt war was in den Sälen im ersten Stock, über der Eingangshalle, wo wir neulich kurz reingeguckt haben. Beim Warten vor unserem Saal hab ich noch kurz versucht rauszukriegen, was denn öffentlichkeitswirksames verhandelt werden soll, wurde aber nicht fündig. Und wurde dann abgelenkt von den Beamten, die aus dem Saal kamen und bei den Wartenden abfragten, wer sie seien: Zeuge, Schöffe, Schöffe, Rechtsanwalt. Soso.

Als ich zehn Minuten vor dem Termin den Saal betreten wollte, gab es kurze Irritation bei einem der Beamten, der meinte, ich solle bitte noch kurz warten, womöglich käme »er« gar nicht, der andere Beamte meinte dagegen, die Schöffen können »auf jeden Fall« schon rein, gar kein Ding, er war nur kurz abgelenkt, weil er drei jungen Mädels den Weg erklären musste, die mit der Saal-Nummerierung offenbar noch nicht ganz vertraut waren. Wer war mit »er« gemeint? Der Richter? Der Angeklagte? Es waren doch zwei Namen auf dem Zettel am Eingang? Na mal sehen.

Der Richter erschien allein, freundliche Begrüßung, Einführung in den Fall: unspektakulär, Fahrradklau, aber Staatsanwaltschaft wollte die mitgeführte Zange als Waffe einordnen und den Fall größer aufziehen, daher also Schöffengericht, wenn auch ohne Beisitzer. Da wurde wohl eine Abteilung geschlossen und die dort liegenden Fälle auf andere Abteilungen verteilt, und nun musste unsere Abteilung für erweiterte Schöffengerichtsfälle sich mit so einem Pippikram abgeben, für den eigentlich ein einfacher Strafrichter reichen sollte. Zudem kam wohl eine Einstellung gegen die eine Angeklagte in Betracht, weil gegen die gerade erst ein Urteil wegen mehr als hundert Fällen Computerbetrug ergangen ist, da würde sich am Strafmaß kaum etwas ändern durch den einen Fahrraddiebstahl.

Beim Abgleich der Namen der Rechtsanwälte dann schon erste Irritationen, der andere Angeklagte hatte jemand ganz anderes mit als auf dem Papier stand, er wurde aber aktenwirksam beigeordnet. Personalien, Zeugenbelehrung, und gerade als der Richter die Anklage verlesen lassen wollte, grätschte der Anwalt des Angeklagten dazwischen, er beantrage eine Aussetzung der Verhandlung, er sei erst gestern nacht halb zwölf aus dem Bett geklingelt und um die Übernahme des Falles gebeten worden, er habe also noch gar keine Gelegenheit gehabt, sich die Akten anzusehen oder ein Wort mit dem Angeklagten zu wechseln, der im Übrigen keine ordnungsgemäße Ladung erhalten habe, vermutlich weil diese an den geschlossenen Vollzug gegangen ist, er jetzt aber in den offenen Vollzug gewechselt sei; wie er trotzdem von der Verhandlung erfahren hat, hab ich vergessen, aber es waren alle da. In den Akten des Richters fand sich auch kein Hinweis auf die Zustellung der Ladung, das entsprechende Formular war unausgefüllt. Der Richter hat noch versucht, den Anwalt zu überzeugen, dass hier heute nicht lange verhandelt und keine großen Strafen verhängt werden würden, das mit der Waffe sei absurd, und der Rest auch überschaubar, man könne auch eine Pause einlegen für das Aktenstudium, aber der Anwalt blieb dabei, dass es mit seiner Berufsehre nicht vereinbar wäre, und die Akten umfassten ja wohl auch vier Bände, das sei auch in drei Stunden nicht vernünftig durchzusehen, und überhaupt diese Hektik, das sei ja kein ordentliches Arbeiten.

Kurze Unterbrechung, aber auch da nach einigem Hin und Her und allerlei Erörterungen zwischen Richter und Rechts- und Staatsanwalt keine neuen Ergebnisse. Also wieder Aufruf.

Es haben verständigungsbezogene Erörterungen stattgefunden. Verlesung diverser E-Mails dazu. Rechtsanwalt des Angeklagten bliebe dabei, dass er wegen mangelnder Aktenkenntnis nicht verhandeln könne. Die Einstellung gegen die Angeklagte nach § 154 StPO hätte aber auch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Der Richter fragte die Angeklagte daraufhin, ob sie wüsste, was es mit § 154 auf sich habe. Nein. Erklärungen über Mengenrabatt und Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf das Urteil vom letzten Jahr wegen der Betrugsfälle. Die Angeklagte, die durch die direkte Ansprache schon ganz verängstigt war, nun sichtlich erleichtert und bereitwillig zustimmend, dass sie in Zukunft nicht nochmal hier vor Gericht auftauche.

Der Anwalt des Angeklagten dann nochmal mit der Bitte, die nicht ordnungsgemäße Zustellung der Ladung noch mit ins Protokoll aufzunehmen. Die kurze Diskussion um die aktuelle ladungsfähige Anschrift und im Raum stehende Umzüge wurde mit dem Versprechen abgeschlossen, das Gericht per E-Mail zu informieren, wenn ein Umzug konkret anstehe.

Und damit waren wir nach einer knappen halben Stunde schon wieder fertig. Ich bin noch in die Cafeteria gehuscht, um durch den Kauf eines leckeren Cappuccinos auch für die Rückfahrt wieder die passenden Münzen für den Automaten in der Straßenbahn parat zu haben bzw. für die Fahrt in mein kleines feines Büro, das ich jetzt für eine Weiterbildung bekommen habe, nachdem ich behauptet hatte, dass ich den Online-Kurs nicht zu Hause absolvieren könne. Ja, ein Laptop liege vor, einen ollen Windows-PC müsse man mir also nicht hinstellen, aber der Arbeitsplatz daheim sei schon von meiner Frau belegt. So sehr ins Detail bin ich gar nicht gegangen, musste ich auch nicht, die Weiterbildungsfirma wollte nur wissen, ob es zu Hause geht oder nicht. Dass es dann ein paar Tage gedauert hat, bis mir das Büro in der Nähe vom S- und U-Bahnhof Pankow wirklich zur Verfügung stand, steht auf einem anderen Blatt.