Alle Jahre wieder lassen sich Politiker und/oder Beamte von der rechten Blase verunsichern und stellen Sachen an. Vor ein paar Jahren gabs das schonmal, dass versucht wurde, die antifaschistische Arbeit des VVN-BdA als unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit hinzustellen, damals bin ich aus Protest Mitglied geworden, wie viele tausend andere auch, und am Ende blieb es dann doch bei der Gemeinnützigkeit, bayrischer Verfassungsschutz und neue Regelungen über die Gemeinnützigkeit (wie eigentlich fast immer als Instrument gegen rechts ausgedacht und dann beinahe ausschließlich gegen links angewandt) hin oder her. Und nun die Neuauflage, die sich doch nicht wirklich ein anderes Ergebnis erhofft, von wegen guck, wir haben nochmal geprüft, alles fein? Hier die aktuelle Meldung, Hintergründe und die Erklärung eines Holocaust-Überlebenden:
Berliner Finanzamt reagiert auf rechte Kampagne gegen die VVN-BdA und droht mit Entzug der Gemeinnützigkeit
Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist:innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, »dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann«.
Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist gemeinnützig – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren! Mit dieser Forderung befinden wir uns in guter Gesellschaft von mehr als 1.000 Jurist:innen, die sich damit Anfang August zu Wort gemeldet haben.
Dieser Angriff kommt, nachdem der rechtskonservative Jura-Professor Boehme-Neßler (SPD-Mitglied und AfD-Apologet) »die Berliner Finanzverwaltung« unter Stefan Evers (aktuell Spitzenkandidat der Berliner CDU) bereits im Juni aufgefordert hatte, die Prüfung unserer Gemeinnützigkeit zu veranlassen. Anschließend griffen verschiedene extrem rechte Medien von Apollo News über die Junge Freiheit bis Nius und zuletzt die rechtskonservative Tageszeitung Welt dies auf. Das Berliner Finanzamt macht sich nun zum Erfüllungsgehilfen mehrerer Medien im Umfeld der AfD. Die politische Verantwortung dafür trägt der Berliner Finanzsenator Stefan Evers.
Wir sind dem Erbe der Widerstandskämpfer:innen und Verfolgten des Nazi-Regimes verpflichtet, die unsere Vereinigung 1947 gegründet haben. Das »Nie wieder!«, für das sie zeitlebens standen, verpflichtet uns zum entschiedenen Handeln gegen die AfD – denn sie tritt das geistige und politische Erbe der damaligen Täter:innen an. Sie steht für eine Politik, die die Freiheit und Unversehrtheit aller – in erster Linie jedoch aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierter Menschen und ihrer politischen Gegner:innen – bedroht. Sie ist eine Gefahr für die Demokratie, wie zuletzt das umfangreiche und interdisziplinär erarbeitete Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigte. Ihr gegenüber kann es keine Neutralität geben.
Die VVN-BdA ist die älteste antifaschistische Organisation in Deutschland und war bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung massiven Repressionen ausgesetzt. Die frühe Bundesrepublik versuchte mehrfach die VVN zu verbieten. In der DDR wurde unsere Vereinigung 1953 zwangsaufgelöst. 2019 wurde schon einmal versucht, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Solidarität gelang es uns, zu belegen, dass die Gründe dafür haltlos waren, und die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen.
Die Forderung, faschistische Parteien zu verbieten, gehört für uns zu den notwendigen Lehren aus dem deutschen Faschismus. 2007 starteten wir die Kampagne nonpd – NPD-Verbot jetzt!, bei der sich 175.000 Menschen der Forderung nach dem Verbot der damaligen NPD (heute Die Heimat) stark machten. Das war nie ein Grund, unsere Gemeinnützigkeit infrage zu stellen. Der Unterschied zwischen NPD und AfD besteht in erster Linie darin, dass die AfD aktuell wesentlich bedeutender und somit gefährlicher ist, als es die NPD je wurde.
Die Verteidigung der Demokratie und der Menschenwürde bedarf einer lebendigen und kämpferischen Zivilgesellschaft. Dieses Engagement muss gemeinnützig bleiben!
Diese Forderung erheben wir auch in unserer aktuell gestarteten Petition auf WeAct.
Sachstand
Mit Schreiben vom 17.07.2026 erreichte uns eine »Anordnung« des zuständigen Finanzamts für Körperschaften I in Berlin, in dem verfügt wird, dass wir eine vorzeitige Steuererklärung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 einzureichen haben.
Darin heißt es: »Aufgrund der öffentlich gewordenen tatsächlichen Geschäftsführung« müsse geprüft werden, ob die VVN-BdA in diesem Zeitraum »alle Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt oder ob sie als steuerpflichtige Körperschaft zu behandeln ist, weil eine aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht unzulässige politische Betätigung vorliegt«. Verwiesen wird ausdrücklich »auch auf die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten«, die den Status als gemeinnützigen Verein gefährden könnten.
Alle gemeinnützigen Vereine werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob die Voraussetzungen für ihren bevorzugten steuerrechtlichen Status noch vorliegen, natürlich auch die VVN-BdA. Dafür werden finanzielle Unterlagen und Sachberichte eingereicht.
Die Bundesvereinigung VVN-BdA e.V. ist seit 1995 als gemeinnützig anerkannt.
Die Abgabenordnung (AO) sagt dazu in § 52 allgemein, dass eine Körperschaft dann gemeinnützige Zwecke verfolgt, »wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern«.
Als Förderung der Allgemeinheit sind 27 verschiedene Zwecke definiert, von denen die VVN-BdA ausweislich der Finanzamts-Bescheide die Punkte 10 und 13 erfüllt. Sie lauten
10 – die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden
und
13 – die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Antifaschistische Kampagnen, AfD-Verbot Jetzt!
Zum Grundverständnis der VVN-BdA gehört, dass sich Neofaschismus nur durch breite gesellschaftliche Bündnisse aufhalten lässt. Deshalb hat sie bereits in ihrer Mitgliedschaft eine große politische Breite.
Aufgrund ihres überparteilichen Charakters ist sie vielfach Kristallisationspunkt von antifaschistischen Aktivitäten. Auf Bundesebene ist sie rechtlicher Träger dreier bundesweiter Kampagnen:
– Aufstehen gegen Rassismus (AgR) seit 2016
– widersetzen seit 2024
– Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt! seit 2024.
Die vom Finanzamt angesprochene Kampagne Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt! wurde 2024 durch einen Zusammenschluss vielfältiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und engagierter Einzelpersonen ins Leben gerufen. Unter dem Motto »Menschenwürde verteidigen« verfolgt die Kampagne verschiedene Aktivitäten, um auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD hin zu wirken – denn die AfD ist eine Partei, die von der Ungleichwertigkeit von Menschen ausgeht und die Demokratie bedroht. Dabei ist uns wichtig: Die Kampagne ist überparteilich. Alle Menschen, die sich gegen die AfD engagieren wollen, sind eingeladen, sich zu beteiligen.
Die VVN-BdA ist der rechtliche Träger der Kampagne und führt deshalb auch deren Konto.
Medienkampagne aus dem AfD-nahen Umfeld
Dem Brief des Finanzamts ging die Berichterstattung über ein Schreiben des Jura-Professors Volker Boehme-Neßler in diversen rechtskonservativen bis extrem rechten Medien voraus, in dem dieser die Prüfung der Gemeinnützigkeit unseres Vereins durch die Finanzverwaltung fordert.
01.07.2026 Apollo News: »Spendenkonto für Anti-AfD-Bündnis: Finanzamt sollte prüfen, ob der Verein noch gemeinnützig ist« – In Apollo News fordert Boehme-Neßler erstmals konkret öffentlich eine Prüfung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler argumentiert, die Unterstützung des Bündnisses widersetzen gegen den AfD-Parteitag überschreite die Grenze zur parteipolitischen Tätigkeit.
08.07.2026 Nius: »Berliner CDU schweigt dazu: Linksextremer Widersetzen-Verein ist als gemeinnützig anerkannt« – Nius greift die von Apollo aufgebrachte Gemeinnützigkeitsfrage auf und richtet sie politisch an die Berliner CDU bzw. Finanzsenator Stefan Evers. Nius fragt, warum die VVN-BdA trotz ihrer Rolle bei widersetzen weiterhin gemeinnützig sei.
08.07.2026 Die Welt: »Nach Blockaden und Angriff auf Journalisten – Berlin überprüft linken Verein VVN-BdA« – Die Welt berichtet erstmals über die tatsächliche staatliche Prüfung: Die Berliner Finanzverwaltung habe veranlasst, die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA überprüfen zu lassen. Damit wird aus der zuvor von rechten Medien erhobenen Forderung eine konkrete staatliche Maßnahme.
10.07.2026 Die Welt: »Wie der deutsche Staat die AfD-Blockierer förderte« – Die Welt vertieft die Debatte und stellt die staatliche Förderung bzw. steuerliche Begünstigung der VVN-BdA dem politischen Engagement gegen die AfD gegenüber. Im Zentrum steht erneut die Frage, wo die Grenze zwischen gemeinnütziger politischer Betätigung und unzulässiger Parteipolitik verläuft.
Konsequenzen: Was würde der Entzug der Gemeinnützigkeit für uns bedeuten?
Ein Entzug der Gemeinnützigkeit hätte für uns schwere ideelle und materielle Konsequenzen, u.a. in den Bereichen:
Steuern: Die Steuerbefreiung würde rückwirkend aufgehoben, d.h. Spendeneinnahmen mehrerer Jahre müssten als quasi gewerbliche Einnahmen versteuert werden.
Spenderhaftung: Zugleich droht die sogenannte Spenderhaftung. Unsere Spender:innen sind berechtigt, ihre Beiträge und Spenden an uns steuerwirksam in ihrer eigenen Steuererklärung anzugeben. Wird die Gemeinnützigkeit nachträglich aufgehoben, wird sich das Finanzamt seinen »Verlust« nicht von den Spender:innen, sondern vom Spendenempfänger zurückholen.
Einschränkung des Zahlungsverkehrs: Ein gemeinnütziger Verein darf nur einem anderen ebenfalls gemeinnützigen Verein Spenden oder Beiträge überweisen. Die VVN-BdA würde aus diesem Kreis herausfallen. Da die VVN-BdA föderal organisiert ist und unsere Landesvereinigungen ebenfalls gemeinnützig sind, würde sogar der primäre interne Finanzfluss (Weitergabe von Beitragsanteilen) unterbrochen. Vermutlich würden infolge auch unsere Landesvereinigungen ins Visier geraten.
Zugang zu öffentlichen Räumen: Der Zugang zu zahlreichen öffentlichen Räumen ist oft an die Gemeinnützigkeit gebunden oder ohne diese nur mit erheblich höheren Kosten möglich.
Diskreditierung und Signalwirkung in der öffentlichen Wahrnehmung: Gemeinnützig zu sein, ist in der öffentlichen Wahrnehmung ein Gütesiegel für selbstloses und gesellschaftlich wertvolles Engagement. Ein Entzug dieses »Siegels« bedeutet öffentliche Diskreditierung des Verbandes und seiner Anliegen. Man muss davon ausgehen, dass eine Diskreditierung der VVN-BdA auch die Situation vieler weiterer Vereine und Strukturen mit ähnlichen Anliegen schwächen würde.
Gemeinnützigkeitsverfahren 2019
Nahezu von Anfang an wurde die VVN (seit 1971 VVN-BdA) in der Bundesrepublik staatlichen Repressalien ausgesetzt, bishin zu Organisationsverboten in den 1950er Jahren, gipfelnd in dem Versuch zum vollständigen Verbot 1959 bis 1962. Gleichzeitig wurde die VVN in der DDR 1953 zwangsaufgelöst.
Wesentliches Instrument dafür waren bis in neuere Zeit die Verfassungsschutzbehörden, die die VVN-BdA als »linksextremistisch beeinflusst« diskreditierten, zuletzt noch in Bayern. Ausgehend vom bayrischen VS-Bericht entzog dasselbe zuständige Berliner Finanzamt 2019 der Bundesvereinigung die Gemeinnützigkeit. Im Widerspruchsverfahren zog die Behörde ihre Einschätzung zurück. Begleitet wurde das Widerspruchsverfahren durch eine große öffentliche Anteilnahme und zahlreiche empörte Stellungnahmen.
Warum die Forderung nach einem AfD-Verbot gemeinnützig sein muss
Das Verbotsverfahren gegen die NPD führte im Wesentlichen deshalb nicht zum Erfolg, weil das Bundesverfassungsgericht ihr mangelnde politische Bedeutung attestierte. Es ist offensichtlich, dass dieses Argument für die AfD nicht zutrifft. Inhaltlich hat kürzlich das umfassende Gutachten der GFF alle Argumente und Dokumente vorgestellt, die für ein neues Verfahren notwendig sind.
Viele Organisationen und Einzelpersonen haben sich für das Verbot der AfD ausgesprochen. Eine der konsequentesten Kampagnen zu diesem Thema ist AfD-Verbot Jetzt!, ihr rechtlicher Träger ist die VVN-BdA.
Es steht im Raum, dass hier versucht wird, ein Exempel zu statuieren, obwohl das Grundgesetz der Bundesrepublik eben genau ein Gegenentwurf zum Verbrechensstaat des NS-Regimes ist. Was kann gemeinnütziger sein als die Verhinderung eines neuen Faschismus an der Macht?
Erklärung von Ernst Grube zum angedrohten Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA
Als heute fast 94-jähriger jüdischer Überlebender des Ghetto Theresienstadt empfinde ich den neuerlichen Angriff auf die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA als ungeheuerlich. Dass rechtsradikale Presse solches Vorgehen von Finanzbehörden lauthals fordert, ist Teil deren Hasspropaganda; dass das Finanzamt Berlin das befolgt, ist ein Skandal.
Die VVN-BdA hat sich unmittelbar nach unserer Befreiung vom Naziterror insbesondere auch der Fürsorge für uns ehemalige NS-Verfolgte und unsere Angehörigen verschrieben. Meine überlebende Mutter Clementine Grube und mein Bruder Werner hatten sich wie ich in der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes organisiert. Durch sie haben wir politische, moralische Stärkung und Unterstützung erfahren. Gerade als wir Überlebende immer wieder den Einfluss und Nachwirken der zahlreichen NS-Täter in Politik und Behörden spürten und ihm ausgesetzt waren.
Zu dieser zutiefst menschlichen Fürsorge der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes gehört heute zuallererst auch das Engagement gegen die in weiten Teilen rechtsextremistische AfD. Das ist ein Gebot unseres Grundgesetzes, das entstanden ist auf den Trümmern der Nazidiktatur. Dieses Engagement ist deshalb für mich als Überlebender des Naziterrors im besten Sinn gemeinnützig, weil es die gleichen Rechte für alle Menschen und damit die Demokratie schützt.
– Ernst Grube, August 2026