Dass die M10 an dem Tag gar nicht von der Greifswalder bis direkt vors Kriminalgericht fährt, hatte ich wieder durch die Kinder mitgekriegt, die am Tag vorher auf dem Rückweg von Dresden nicht bequem vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn ohne Umsteigen nach Hause fahren konnten, sondern den schnelleren Weg mit der S-Bahn und am-Alex-umsteigen nehmen mussten. Die armen. Die Routenplanung der BVG hat mir dann noch verraten, dass ich als Alternative gar nicht mit der Ringbahn bis Westhafen fahren und von da laufen muss, sondern dass statt der M10 die Linien M5 und M8 ihre Route über den Hauptbahnhof hinaus verlängern und bis zur Turmstraße fahren. Also immer noch einmal (von Straßenbahn zu Straßenbahn) umsteigen, aber viel weniger laufen.
So. Das dazu. Wolltet ihr ja unbedingt wissen. Jetzt nerv ich euch stattdessen mit Details zum neuesten Fall. Als etwas handfesteres hat uns das der Richter angepriesen. Raub und räuberische Erpressung in sechs Fällen. Zum Teil ist es beim Versuch geblieben. Aber immer mit Pistole bewaffnet, also schwerer Raub. Damit eigentlich nicht unbedingt fürs Amtsgericht geeignet, weil das ja nur Strafen von maximal vier Jahren Gefängnis verhängen darf, und die Mindeststrafe für schweren Raub bei drei Jahren pro Tat liegt, sodass man auch beim üblichen deutschen Strafrabatt da nicht hinkommt, aber es sah wohl so aus, als wäre eine Minderung der Strafe möglich, da der Angeklagte einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich in Aussicht gestellt hatte.
(Raub und räuberische Erpressung: Der Unterschied besteht wohl knapp gesagt darin, dass der Täter bei Raub Gewalt androht und sich dann selbst am fremden Eigentum bedient, während er bei räuberischer Erpressung Gewalt androht und sich dann das Eigentum herausgeben lässt. Die Strafen sind aber wohl dieselben, die Unterscheidung deshalb rein akademisch. Und schwerer Raub ist es dann, wenn der Täter bewaffnet ist.)
Die Überfälle konnten dem Täter übrigens nachgewiesen werden, weil er bei all seinen Taten immer wieder dieselben durchaus auffälligen Klamotten trug. Und dann im unmittelbaren Anschluss unmaskiert in den Bereich der Überwachungskameras des Berliner ÖPNV lief. Ist die Überwachung jetzt also doch zu was gut? Aber er war halt auch nicht einschlägig vorbestraft, kannte sich also nicht aus mit der Materie, und hat sich deswegen ein bisschen doof angestellt. Und saß nun seit November in Untersuchungshaft.
Im Saal acht Zuschauer, die vermutlich (und später bestätigt) mindestens zum Teil zur Familie des Angeklagten gehörten. Neu für mich: eins der Opfer als Nebenklägerin mit Anwältin am seitlichen Tisch unter den Fenstern. Die junge Staatsanwältin kannte ich noch nicht, den jungen Protokollführer aber schon. Ach, und eine neue Beisitzerin war dabei, keine Ahnung, ob die jetzt nur ausnahms- und vertretungsweise da war oder die bisherige komplett abgelöst hat. Vorgestellt wurde sie uns Schöffen nicht.
Es gab Verständigungsversuche, die der Richter wie üblich nach der Eröffnung des Verfahrens und der Personalienfeststellung und der Verlesung der detaillierten und wie immer umständlich juristendeutsch formulierten Anklage nochmal für alle erörtert hat, Diskussion um den Strafrahmen und die zu erwartenden Einlassungen und Ausgleiche inklusive, so dass also das Amtsgericht eben doch noch gerade so als zuständig angesehen wurde. So ein Täter-Opfer-Ausgleich müsse jedoch alle Geschädigten einbeziehen und mehr enthalten als eine Entschuldigung und eine Zahlung von zum Beispiel fuffzig Euro.
Der Rechtsanwalt mit der Einlassung: die Anklage stimme, es sei alles ein schwerer Fehler gewesen, der der Familie des Angeklagten geschadet habe. Die genannten Summen der ersten beiden Fälle seien jedoch zu hoch angesetzt, nicht tausend bzw. 140 Euro seien die Beute gewesen, sondern nur 390 bzw. 90 Euro, die Größenordnungen der anderen Taten seien aber richtig. Die mitgeführte Schreckschusspistole sei ungeladen gewesen, mit deren Einziehung wäre der Angeklagte aber einverstanden. Ausgleichsverhandlungen über die Zahlung von 2000 Euro seien mit einer der Geschädigten geführt worden, Entschuldigungen an alle anderen wurden angekündigt.
Bei der Frage nach dem Warum fiel dem Angeklagten zunächst nicht viel ein. Er habe nicht nachgedacht in dem Moment. Wir müssten aber verstehen, dass es seiner Familie und ihm damals nicht gut ging, kein Geld, das Jobcenter habe zudem die Mietzahlung eingestellt, dazu der kleine Bruder, der oft operiert und von der Mutter gepflegt werden müsse, sodass sie nicht arbeiten gehen könne, außerdem die anstehende Hochzeit des Angeklagten und damit verbunden die Einrichtung einer Wohnung. Emotional offenbar angefasst, fing seine Rede an zu stocken, so dass wir eine kurze Pause eingelegt haben.
Nach einer halben Stunde dann weiter mit der Motivlage. Frühere Arbeit bei Tesla, aber nach Unfall gekündigt worden, weil Handgelenk nicht mehr belastbar. Danach Minijobs, schließlich kein Geld mehr, borgen ging auch nicht, Mutter sollte aber nicht auf der Straße landen. Ob sich deren Probleme jetzt eher vergrößert hätten? Ja. Das erbeutete Geld habe er jedenfalls immer direkt der Familie gegeben, dessen Herkunft habe er mit Gelegenheitsjobs erklärt. Bei der Festnahme hätten die Polizisten ihre Waffe im Anschlag gehabt, woraufhin er einen Schwächeanfall erlitten habe. Ja, der Richter habe recht, das sei gar nicht so toll, wenn jemand eine Waffe auf einen richte.
Dann die üblichen Fragen nach den persönliche Hintergründen und der sozialen Einbettung. Schulabschluss, abgebrochene Ausbildung, keine Schulden mehr, keine Süchte. Rassistisches Mobbing in Schul- und Ausbildungszeit. Eltern staatenlose Palästinenser. Wohnt mit Verlobter zusammen, die das alles nicht gut finde. Keine Kinder, gutes Verhältnis zu Eltern und Geschwistern, regelmäßige Besuche während der Untersuchungshaft. Alkoholkonsum während der Tatzeit, sonst aber nicht. Halbe Flasche Wodka am Tag, um Sorgen zu vergessen, nicht zum Mut antrinken. Gaspistole vor einigen Jahren schon gekauft, nicht im Zusammenhang mit einer Planung der Taten. Keine Munition vorhanden.
Zeit für die Beweismittel. Projektordings mit Kamera und die kleine Steuerung auf dem Richterpult und der große Bildschirm an der Wand dahinter wurden in Betrieb genommen, und der Richter hat uns die ausgedruckten Bilder der Überwachungskameras eines der Läden und eines U-Bahnhofs gezeigt. Fragen nach der auffälligen Kleidung. Er habe keine andere Jacke gehabt. Und die Überfälle seien nicht geplant gewesen. Wieso dann eine Pistole in seiner Tasche gesteckt habe? Unklare Antwort.
Dann nochmal konkrete Frage nach der Wiedergutmachung, das Schmerzensgeld für den einen Fall sei ja prima, aber da fehlten immer noch die fünf anderen Taten. Da habe der Kontakt nicht geklappt, so der Rechtsanwalt. Das sei jetzt irgendwie Pech, so der Richter, wir müssten den Fall trotzdem noch zu Ende verhandeln und danach der Strafkammer oder wie das heißt übergeben, und die verweisen das dann an ein passendes Gericht, das auch Strafen von mehr als vier Jahren aussprechen darf. Weil ohne eine Wiedergutmachung in allen (oder wenigstens fast allen?) Fällen käme eine Milderung nach § 46 nicht in Frage. Nochmal Pause, damit Rechtsanwalt und Angeklagter beraten können.
Die Nebenklägerin erkundigte sich dann, warum die Entschuldigungen erst jetzt im Verfahren kommen sollen und nicht längst erfolgt sind, es sei doch ausreichend viel Zeit verstrichen. Darauf hat sich der Rechtsanwalt über fehlende Absprache und unklare Datenlage zur Möglichkeit und Zulässigkeit und Erwünschtheit eines direkten Kontaktes verbreitet, so ganz klar war das nicht und wirkte fast wie eine Ausrede, aber dass sich die Angeklagten üblicherweise nicht ungebremst an die Opfer heranwammsen sollen, um sie vollzuquatschen, sondern sich vorher eine Zustimmung und Erlaubnis einholen müssen oder sollen, erscheint mir schon auch sinnvoll. Aber damit fiel die ganze Idee einer Strafminderung in sich zusammen.
Jedenfalls solle jetzt also komplett durchverhandelt werden, der Haftbefehl würde dann auch aufgehoben werden, der Angeklagte sei ja sozial eingebunden und würde in der aktuellen Situation wohl kaum in den Gazastreifen flüchten, eine U-Haft also nicht notwendig.
Zeit für die Zeugen, von denen bislang noch gar nichts zu sehen war. Manchmal werden die doch gleich zur Verhandlungseröffnung kurz in den Saal gebeten und kurz belehrt und dann wieder rausgeschickt und erst zu ihrer Aussage einzeln wieder reingeholt? Aber vielleicht sind sie gleich von vornherein später geladen worden, weil dass es da vorher erstmal noch Klärungsbedarf gibt, war ja möglicherweise eingeplant.
Zeugin #1 angeblich noch nicht da. Die Justizbeamtin hat aber nochmal nachgeguckt: ja, nö, nicht da. Da wirds wohl ein Ordnungsgeld geben. Hundert Euro oder zwei Tagessätze.
Zeugin #2 war noch nie als Zeugin vor Gericht, aber trotzdem nicht aufgeregt. Ältere Verkäuferin, die von ihrem Überfall berichtete: sie sei gerade beim Kassieren gewesen, als auf einmal eine Hand in ihrer Kasse auftauchte, beim Blick zur Seite eine vermummte Person mit Pistole in der Hand, die nichts gesagt habe und dann auch nur mit mäßig viel Geld entkommen sei. Die anfangs vermuteten und in der Anklageschrift gelandeten 140 Euro warens aber wohl nicht, sondern weniger. Der Fall habe sie persönlich kaum belastet, obwohl es ihr erster Überfall gewesen sei. Wir leben ja in Berlin, so ihr lapidarer Kommentar. Die Entschuldigung des Angeklagten hat sie angenommen, Fahrtkosten sind ihr keine entstanden, Verdienstausfall auch nicht, sie wurde unvereidigt entlassen.
Zeugin #3 brauchte einen Dolmetscher, das hat mal wieder niemand vorher gewusst, aber der Protokollführer hat sich ans Telefon gehängt und jemanden aufgetrieben, der eine oder anderthalb Stunden später da sein könne. Also erstmal die anderen.
Zeuge #4 war vor langer Zeit schonmal Zeuge vor Gericht und ein bisschen aufgeregt. Das hat der Richter jetzt bei allen Zeugen abgefragt, um die Situation gleich zu Anfang zu entspannen und eine Einleitung zu haben für seine Belehrung, immer die Wahrheit zu sagen, weil das sonst Folgen haben könne. Vertriebsleiter des Ladens, in dem Zeugin #2 gearbeitet hat. Er war zugegen, zunächst jedoch im Lager, und sei erst zum Verkaufsraum gelaufen, als er Geschrei gehört habe. Einige Leute seien geschockt gewesen und hätten einen Zusammenbruch gehabt, er selbst aber nicht, auch später keine Probleme. Noch während die Kriminalpolizei vor Ort gewesen sei, wäre aufgefallen, dass unter der Geldschublade noch weiteres Geld gelegen habe, die Schadenssumme sei also realistischerweise tatsächlich nicht 140, sondern in der Nähe von 90 Euro.
Zeugin #5 war mächtig aufgeregt und musste erstmal ihr Handy ausmachen. Die ist tatsächlich mit diesem Ding in der Hand in den Saal spaziert gekommen. Stark geschminkte Verkäuferin in mittleren Jahren, die vom nächsten Fall berichtete. Ein vermummter Mann im Laden, von dem sie zunächst vermutete, dass er was kaufen wolle und wegen des kalten Wetters oder wegen einer Krankheit das Gesicht verhüllt habe. Kaum sei sie hinter den Tresen gegangen, hätte er jedoch eine Pistole gezückt und sie gezwungen, die Kasse aufzumachen, was sie jedoch verweigert habe. Ja, sie habe Angst gehabt, aber da gerade eine Lieferung kommen sollte und der Lieferwagen auch schon vor der Tür stand und zudem jederzeit mit Kunden zu rechnen gewesen sei, habe sie sich dem Täter widersetzt. Als der Täter dann ohne Geld den Laden verlassen habe, sei er in der Tür dem entgegenkommenden Lieferanten begegnet, dem sie zugerufen habe, er solle den Mann festzuhalten, er habe eine Waffe. Der Richter empfahl ihr daher eindringlich, beim nächsten Mal bitte einfach die Kasse zu öffnen, man wisse nie, ob die Pistole echt sei und wie leicht der Finger auf dem Abzug läge, und Geld würde immer wieder neu gedruckt werden. Es war ihr erster Überfall, und anfangs habe sie auch unter Schlafstörungen gelitten, aber inzwischen sei das alles wieder weg. Die Entschuldigung des Angeklagten wollte sie nicht annehmen, warum sollte sie, was bringe ihr das.
Zeugin #6 war auch aufgeregt, eine weitere Verkäuferin eines weiteren Ladens, in dem der Täter sogar zweimal hintereinander aufgetaucht ist. Zunächst habe sie ihn für einen Kunden gehalten, als sie jedoch die Pistole sah, wollte sie den Alarmknopf drücken, der mit dem Chef und der Polizei verbunden sei, in dem Moment sei der Täter aber hinter den Tresen gekommen und hätte sie aufgefordert, die Kasse zu öffnen, aus der er sich etwa tausend Euro nahm und in aller Seelenruhe aus dem Laden lief. Sie sei dann mit einem Kunden hinterhergelaufen, um zu sehen, in welche Richtung der Täter flüchte, und musste dabei den Kunden mit dem Hinweis auf die Waffe bremsen, der wollte dem Täter offenbar wirklich hinterher. Es sei nicht ihr erster Überfall gewesen, die anderen lägen jedoch sehr weit zurück und hätten sich zum Teil noch während ihrer Ausbildungszeit abgespielt. Inzwischen habe sie die Erfahrung gut verarbeitet, empfinde aber den Anblick junger Männer in schwarzen Kapuzen immer noch als bedrohlich und habe in der Folgezeit die winterlich vermummten Männer im Laden stets aufgefordert, ihr Gesicht zu zeigen, immer mit der Hand am Alarmknopf. Eine Kollegin sei eigentlich nur in den Fall hineingezogen worden, weil sie selbst sich gerade ein Frühstück besorgen war und die Kollegin in der Zeit nur kurz ausgeholfen habe, der Richter war aber sehr bemüht, ihr jegliche Selbstvorwürfe zu nehmen.
Eine Woche später sei derselbe Täter in derselben Jacke wieder erschienen, nur jetzt mit einer Kappe unter der Kapuze. Gleicher Ablauf, sie war aber an der anderen Kasse, sodass ein Kollege den direkten Kontakt zum Täter gehabt habe. Diesmal habe der Täter auch die zweite Kasse im Blick gehabt. Eine Kundin, die den Laden betrat, lief nach draußen und rief laut »Überfall«, so dass der Täter flüchtete. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm sie dann trotz des Hinweises des Richters, das nicht zu müssen, an, konfrontierte ihn aber auch entrüstet mit Rückfragen, warum er denn nicht ein bisschen nachgedacht habe, bevor er Leute in Angst und Panik versetze.
Auch Zeugin #7 war ein bisschen aufgeregt, und auch sie bekam den Hinweis, dass sie das nicht sein müsse, es sei denn, sie wolle nicht die Wahrheit sagen. Verkäuferin im selben Laden wie Zeugin #6 und dort beim ersten Überfall zugegen. Von dem sie erst etwas mitbekam, als die Kollegin sie am Ellenbogen packte, dann habe sie aber die Pistole gesehen und den Alarmknopf betätigt. Der Täter sei jedoch sehr ruhig gewesen und hätte den Laden schon längst wieder verlassen, als sie endlich die zweite Kasse geöffnet bekommen habe, was ihr vor lauter Stress und Angst um ihr Leben erst lange Zeit nicht gelungen war. Es sei ihr erster Überfall gewesen, prinzipielle Verhaltensänderungen hätten sich daraus aber nicht ergeben, es wäre ein Schreck gewesen und Männer in ähnlicher Statur und Kleidung würden sie auch immer noch erschrecken, aber nachhaltige Belastung keine, sie kenne sich und würde sowieso immer komplett in Starre verfallen in solchen Situationen. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm sie mit scheelen Blicken zögernd an.
Zeuge #8 war ein junger Mann, der von der Situation, in einem altehrwürdigen Gerichtssaal eine richtige echte filmreife Zeugenaussage machen zu müssen oder zu dürfen, offenbar hellauf begeistert war. Ja, ein Mann mit einer Waffe wollte Geld haben, er habe da ganz instinktiv gehandelt, die entwendete Summe blieb etwas unklar, es gehe ihm aber gut, er sei jetzt nur aufmerksamer gegenüber Männern mit Kapuze und fordere sie immer auf, diese abzunehmen, aber von Schlafstörungen oder ähnlichem keine Rede. Die Entschuldigung des Angeklagten, die inzwischen zwangsläufig ein bisschen eingeübt klang, nahm er an und bedankte sich dann nochmal strahlend bei allen für dieses schöne Erlebnis.
Als nächste Zeugin sollte die Nebenklägerin zu Wort kommen, die jedoch eine kurze Pause zur Vorbereitung brauchte, es war ja passenderweise auch grad Mittagszeit, wir Richter sind aber alle im Beratungszimmer geblieben und haben ein bisschen geklönt über dies und das, Verwaltung und Software und Armee und Vorgesetzte usw.

Zeugin #9 ist aufgeregt und bittet um mehr Lautstärke. Eine junge Kassiererin eines Lebensmittelladens, für die der Tag normal und ruhig angefangen hatte, gerade waren vier oder fünf Leute in der Kassenschlange, als sie eine Bewegung im Kassenbereich wahrnahm und nach rechts schaute und den Täter sah, Kapuze bis über die Nase zugezogen, und der sie aufforderte, die Kasse zu öffnen und das Geld rauszurücken. Sie hatte einen panischen Blackout, bekam die Kasse vor Aufregung nicht auf, sondern tippte wie blöde auf allen Tasten herum, fand auch den Alarmknopf nicht, weil es nämlich an dieser Kasse gar keinen gab, die Kolleginnen reagierten nicht, der Kunde, dessen Waren sie gerade am scannen war, wollte nicht zwischendurch schnell seine Brötchen bezahlen, um dadurch die Kasse zu öffnen, überhaupt niemand reagierte, auch die Kollegin, mit der sie Blickkontakt hatte, tat nichts, ebensowenig die Kunden in der Schlange. Der Täter forderte immer wieder »Kasse auf, Geld her«, wurde zunehmend nervös, hielt ihr schließlich die Pistole an die Schläfe, die sie aber wie schlafwandelnd einfach wegschob, denn jetzt war ihr das Codewort eingefallen, sie musste nur Kasse sieben aufrufen, der Laden hatte nämlich nur sechs, dann kommt jemand. Die Kollegin lief aber vor Schreck gleich rückwärts wieder weg, der zeitgleich ertönende Alarm kam stattdessen vom Notausgang, durch den einer der in Panik geratenen Kunden geflohen ist, woraufhin der Täter nun endlich unverrichteter Dinge floh. Weinen und zittern, jetzt kamen auch die Kolleginnen und retteten sie aus der Kasse. Mann eh.
Schlafstörungen, Panikattacken, posttraumatische Belastungsstörung, kann nicht mehr an der Kasse arbeiten, Therapie direkt nach der Tat aufgesucht und weiterhin wöchentliche Termine. Sie sei jetzt noch schreckhafter, habe immer einen Alarmknopf und Pfefferspray dabei und reagiere ängstlich auf Kapuzenpullis. Im Moment mache sie ein Praktikum in Italien, will aber perspektivisch wieder nach Berlin zurückkehren und den Beruf wechseln und zukünftig mit Behinderten arbeiten. Die ausführliche Anhörung aller Zeugenaussagen, die ihr als Nebenklägerin möglich war, würde ihr in Zukunft sicher helfen, dieses Erlebnis besser zu verarbeiten, im Moment sei alles noch zu frisch, die Verarbeitung würde noch Zeit brauchen.
Die fehlende Reaktion der Kunden habe auch bei der Polizei Erstaunen ausgelöst, die blickkontaktierte Kollegin habe jedoch angegeben, sie hätte angenommen, der Täter sei ein Freund der Zeugin gewesen, der sich einen makabren Scherz erlaubt habe. Auf weitere Nachfragen zur Wahrnehmung der Waffe brach sie schließlich in Tränen aus, weil sie immer wieder daran denken müsse, dass das eventuell ihr letzter Tag im Leben hätte gewesen sein können und sie sich gar nicht ordentlich von ihren Eltern habe verabschieden können. Ob sie eine Entschuldigung des Angeklagten möchte? Ja schon, aber was könnten Worte denn erreichen, was könnten die denn heilen? Wie könne er sich denn über andere stellen, habe er denn gar nicht an die anderen gedacht? Der Angeklagte verwies wieder auf seine Situation und auf seinen kleinen Bruder und hörte sich fast schon so an, als wolle er sich rechtfertigen, aber am Ende nahm sie die Entschuldigung doch an und wechselte sichtbar mitgenommen wieder auf die Bank der Nebenklage.
Zeugin #3 konnte jetzt aussagen, ihr Dolmetscher ist eingetroffen. Der wurde noch kurz nach seiner Zulassung als gerichtsfester Dolmetscher befragt, und der Zeugin musste erläutert werden, dass sie sich einfach direkt an den Dolmetscher richten könne und gar nicht versuchen müsse, den Richter zu verstehen oder sich ihm verständlich zu machen. Deutsch sprach sie zwar, aber nicht so gut, als dass das störungsfrei klappen würde. Jedenfalls Kundin im Laden von Fall zwei, siehe Zeugin #2 und Zeuge #4, wo der vermummte Täter aufgetaucht sei und mit der auf die Verkäuferin gerichteten Waffe Geld verlangt habe. Zudem hätte er gedroht, wer ihm folge, würde erschossen, auch an die Zeugin gerichtet. Danach sei sie ohnmächtig geworden und ins Krankenhaus gekommen. Heute gehe es ihr gut, nur ein bisschen habe sie noch Angst. Sie verstehe den Täter nicht und warum so ein guter Junge sowas mache, zumal in so einem Laden, wo es gar nicht viel zu holen gäbe. Woher sie wüsste, dass er ein guter Junge sei? Das sähe man doch, auch an den Augen. Trotzdem sei sie vor Schreck ohnmächtig geworden? Ja. Das Bild der auf sie gerichteten Waffe verfolge sie noch.
Vom Richter mehr oder weniger dazu aufgefordert, wollte der Angeklagte sich dieser Zeugin gegenüber aber nicht äußern, offenbar war er der Meinung, dass eine Entschuldigung nur den Mitarbeiter:innen der geschädigten Unternehmen zustehe, nicht jedoch den bei den Überfällen anwesenden und ebenfalls in Mitleidenschaft gezogenen Kunden. Ich meine aber auch, schon recht unterschiedliche Artikel darüber gelesen zu haben, dass es als unangemessen und falsch gewürdigt wird, wenn sich Angeklagte bei den Verhandlungen (oder schon im Vorfeld) ausnahms- und unterschiedslos immerzu bei allen entschuldigen wollen. Hm.
Zeuge #10 wäre ein Polizist gewesen, dessen Aussage (vermutlich über die Umstände der Verhaftung) jetzt als nicht mehr notwendig betrachtet wurde, da ja bereits ein Geständnis vorlag. Darüber muss aber offenbar Einigkeit zwischen Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Nebenklage-Anwältin bestehen, und letztere hatte das offenbar nicht gleich so verstanden und meinte, ihr sei beides recht, sie wolle da niemandem im Wege stehen … Die Akustik der hohen Säle. Jedenfalls wurde der Polizist dann kurz aufgerufen und mit Dank wieder entlassen. Vier Stunden Arbeitszeit dürfen ja auch mal langweilig sein.
Zeugin #11 gabs aber auch noch. Nochmal Fall zwei, siehe Zeugen #2, #3 und #4. Junge Verkäuferin, die später hinzugekommen ist, als der Überfall schon im Gange war, sie habe einen Mann mit Pistole neben der Kassiererin gesehen und sei dann mit rausgerannt, um zu sehen, wohin der Täter flüchte. Das wäre ihr zweiter Überfall gewesen, als Folge habe sich kurzzeitig ihr Stottern wieder verstärkt, dass sie schon als Kind hatte und inzwischen aber ganz gut therapieren könne, ihre Aussage kam auch fast völlig stotterfrei. Sie gehe weiterhin gern zur Arbeit, vor allem der Kollegen und der Stammkunden wegen. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm sie an.
Keiner der Zeugen konnte etwas zu Alkoholwahrnehmungen sagen, zum Teil wurde das auf die Vermummung geschoben, zum Teil auf die wenigen bis fehlenden Worte, sodass man nichts riechen konnte, aber auch in den Bewegungen und in der Aussprache gab es keine Hinweise auf übermäßigen Alkoholgenuss und damit auf eingeschränkte Schuldfähigkeit.
Noch mehr Beweiswürdigung. Nochmal Projektor, nochmal ausgedruckte Bilder von Überwachungskameras, zu jedem Fall gabs da welche aus den Läden und aus den umliegenden Bahnhöfen, und immer bestätigte der Angeklagte, dass er das sei. Konnte er das? Von seiner Position aus, ganz rechts in der Anklagebank, und der Monitor ganz links an der Rückwand, also etliche Meter dazwischen, darauf dann Platz für die Abbildung eines ganzen aufgeschlagenen Hefters, auf dessen einer Seite zwei Fotos ausgedruckt sind, einiges an Rand drumrum, in deren Mitte oder im Hintergrund dann eine Person markiert ist, mehr oder weniger unscharf zu sehen? Das kann man doch nur vermuten? Die Jacke mit dem auffälligen Aufdruck war aber tatsächlich immer gut zu erkennen. Und die Orte auch. Und vermutlich kannte er das Bildmaterial ja schon von seinem Anwalt, der ja (im Unterschied zu mir z.B.) jederzeit Akteneinsicht hat.
Beratung. Und Beschluss: der Haftbefehl wird ausgesetzt, der Angeklagte muss sich in seine Wohnung begeben, jeden Wohnungswechsel melden, einmal wöchentlich beim Polizeirevier vorbeischauen, der zuständige Abschnitt wurde noch schnell als die 54 herausgesucht, und innerhalb von zwei Wochen sei der Reisepass zu hinterlegen und Ladungen seien zu befolgen, zum Beispiel gleich diese hier: nächste Woche selber Tag selber Saal dreizehn Uhr geht die Verhandlung weiter, auf diesen Fortsetzungstermin hatten wir uns vorher geeinigt. Entlassen werden wollte er direkt über den Saal, sodass er nicht nochmal in die U-Haft zurückmusste, sondern direkt als freier Mann aus dem Hause spazieren konnte.
Vorher aber noch Verlesung der Beurteilung aus der Haftanstalt, erst in Moabit direkt nebenan, später in der Jugendstrafanstalt Charlottenburg: unkompliziert, regelkonform, zuverlässig, fleißig, ein guter Junge. Dann noch der Registerauszug: drei Geldstrafen aus den vergangenen drei Jahren, Diebstahl, Erschleichung, Betäubungsmittel. Dann noch Belehrung über Verhalten und die Empfehlung, gleich am selben Tag noch zur Polizei zu gehen, nicht zuletzt um rauszukriegen, ob die aktuelle Woche auch schon mitzählt bei den wöchentlichen Vorstellungen im zuständigen Polizeiabschnitt.
Fertig. Viereinhalb Stunden. Ich hab mich noch kurz in die fast leere Cafeteria des Hauses gesetzt und einen Kaffee und eine belegte Schrippe verspeist und bin erst gegen drei nach Hause gefahren. Wie sortieren die sich das dann mit den auf dem Entschädigungsantrag anzugebenden Uhrzeiten zurecht? Die anschließende Pause muss ja nicht entschädigt werden. Ich hab meine Rückkunftszeit zu Hause auch schon ein bisschen zurechtgeschoben, kann ja aber auch nicht vor der auf dem ebenfalls einzureichenden Fahrschein stehenden Uhrzeit zu Hause angekommen sein. Weil: ich hab mein Neun-Euro-Ticket nicht mehr. Muss sparen. Muss also einzelne Fahrscheine kaufen und kriege die dann erstattet. Na ma sehen.