Keiner da

Der Angeklagte ist nicht erschienen. Verfahren ausgesetzt.

Krischan am

Aus einer der Drogenabteilungen übernommener Fall. Keine Beisitzerin, keine Besucher, keine Zeugen. Nur eine Justizbeamtin, und vorm Gericht und am Einlass auch nicht das übliche Begängnis. Sind doch gar keine Ferien?

Der Angeklagte jedenfalls sei Schlangenlinien gefahren, also von der Polizei angehalten und kontrolliert worden, wobei Kokain gefunden wurde. Der Witz an der Sache: er stand unter Bewährung wegen Kokstaxi. Doppelt witzig: er ist während dieser Bewährungszeit schonmal rückfällig und verurteilt worden, das ist aber noch in Berufung. Und nun hat er die Ladung nicht bekommen. Sagt sein Anwalt. Sonst sei er immer zu allen Terminen erschienen, und wir wüssten doch alle, wir zuverlässig die grüne Post in Berlin sei. Naja na gut.

(Ich als Schöffe muss ja immer zurückmelden, dass ich die Ladung erhalten habe; mach ich das nicht, gibts Nachfragen. Kann man das mit den Angeklagten nicht genauso machen?)

Jedenfalls gabs dann einen schönen, aber für mich nur bedingt nachvollziehbaren Schlagabtausch zwischen Anwalt, Staatsanwältin und Richter über das weitere Prozedere. Paragraphen-Zahlen wurden jongliert und ergänzt und gekontert und entrüstet zurückgewiesen, und irgendwie stellte sich heraus, dass die eigentlich federführende Staatsanwältin gar nicht so viele Informationen verteilt hatte, wie es sinnvoll gewesen wäre. Ein vorausgegangenes Urteil musste nochmal ausgedruckt werden, und ja, stimmt, da steht die 17.2 drin.

Der Richter wollte jedenfalls eigentlich nach § 154 StPO einstellen unter der Auflage, dass der Angeklagte die Berufung zurückziehe und seinen Führerschein abgebe. Dann müsste er vermutlich trotzdem die ursprüngliche Gefängnisstrafe antreten, verlängert um einen Teil der neu hinzugekommene Strafe, elf Monate waren das wohl. Dafür käme aber dieser erneute Fall nicht auch noch hinzu, der jedoch, würde er doch normal ausverhandelt, am Ende in einer weiteren Berufung enden und mit dem üblichen Mengenrabatt ohnehin nicht mehr viel an der neuen Gesamtstrafe ändern würde. Worin bestand also das große Entgegenkommen? Dass es doch bei einer Bewährung bliebe? Schwer vorstellbar.

Der Anwalt hat aber um eindeutigere Zugeständnisse der Staatsanwaltschaft gekämpft, die es bisher so offenbar nicht gab, der Führerschein sei also entgegen der nur mündlichen Absprachen noch nicht abgegeben (obwohl das nach Ansicht aller wohl sowieso im Raum stehe, die entsprechende Behörde hatte das wohl schon auf dem Schirm, der Angeklagte sei ja schließlich selbst kokainabhängig, da wäre das üblich). Als vorauseilendes Zeichen der Kooperation jedoch komme das nur in Betracht, wenn es von der Gegenseite auch eine Zusage gäbe, dass dann eine Einstellung in Betracht komme, und die fehlt bislang. Der Richter will das telefonisch klären und sich dann beim Anwalt zurückmelden, der zwischendurch noch versucht hatte, den Angeklagten zu erreichen und zum vorbeikommen zu animieren, weil dem Richter das schon wichtig sei, aber er war wohl gar nicht in Berlin.

Jedenfalls war nach einer Viertelstunde des schönsten Hin und Hers der Argumente, Paragraphen und Hinweise auf Entgegenkommen schon wieder Schluss, das Verfahren ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben, der Rechtsanwalt hat aber noch keinen festen neuen Termin zugesagt bekommen, da ja die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft noch ausstehe.