Alle zeigen mit dem Finger auf andere. Oder jedenfalls von sich weg. Oder schütteln nur den Kopf. Oder so.
Beim Einlass hat sich die nette ältere Justizbeamtin kurz mein Tablet geschnappt und ist mit der darauf angezeigten Ladung zum Aushang gelaufen, offenbar kann man da selbständig nachgucken, wo was stattfindet, hab ich noch nie gemacht, muss ich mir das nächste Mal mal angucken. Und kam jedenfalls zurück mit der Mitteilung, dass meine Verhandlung von der 105 in die 135 verschoben worden wäre, da, mittlerer Gang. Danke schön.
Dort war am Pinbrett aber nur ein Fall vom Morgen aufgeführt, ganz anderes Aktenzeichen auch, kein Zusatzzettel oder handschriftliche Ergänzung oder ähnliches, also bin ich doch nochmal zur 105, wo ich ja auch erstmal warten kann. Da kam beizeiten eine Justizbeamtin aus dem Saal und steuerte direkt auf mich zu, weil sie wissen wollte, wer ich sei, meinte dann aber, der Saal sei noch besetzt und von einer Verschiebung woandershin wusste sie auch nichts. Bei genauerem Bedenken hätte das ja auch kaum Sinn gemacht, denn wer da in dem Saal noch nicht fertig war, war ja mein Richter, warum sollte der seine zweite Verhandlung in einen anderen Saal verlegen?
Beim warten wollte ich gerade nochmal ein bisschen im Internet nachstöbern, welche Möglichkeiten der Strafmilderung es denn so gibt, als der Mitschöffe auftauchte, dem beim Eingang nichts von einem anderen Saal mitgeteilt worden ist. Hat sich die gutste einen Scherz mit mir erlaubt? Oder ist sie nur in der Zeile verrutscht? Egal, die Saaltür ging auf, es strömten Menschen heraus, beim Blick auf den Aushangszettel (auf dem unsere Verhandlung immer noch unverändert vermerkt war) standen da fünf Namen von Angeklagten, das werden wohl die stiernackigen Türstehertypen gewesen sein. Dann verschwanden erstmal alle wieder in allen Himmelsrichtungen, offenbar war Pause, und die Meldung machte die Runde, dass wir noch eine halbe Stunde warten müssten.
Der Angeklagte tauchte auch irgendwann auf, ebenso sein Anwalt und die junge Staatsanwältin, die mit ihrem Buchhandlungs-Stoffbeutel aber wieder verschwand, um ihre Wartezeit woanders zu verbringen. Dann kamen die Beteiligten der noch laufenden Verhandlung wieder an und einer der Anwälte war sich unsicher, ob wir jetzt alle weitere Zeugen seien, die auch noch gehört werden müssten, was wir aber verneinen konnten. Genauere Infos hat er von mir nicht bekommen, was geht ihn an, ob ich Anwalt oder Angeklagter oder Schöffe oder Zeuge oder nur Besucher eines anderen Verfahrens bin? Und unserem Angeklagten konnte ich nicht helfen, als er sich ein Taschentuch borgen wollte, ich benutze ja stofferne und hatte nur das eine schon fleißig benutzte in der Hosentasche, aber mein Mitschöffe hatte welche aus Papier dabei und gab ihm eines.
Kurze Zeit nach dem erneuten Aufruf ging die Tür aber auch schon wieder auf und die Menschen strömten wieder auf den Flur, die bulligen Typen waren alle gutgelaunt, offenbar hatten sie milde oder keine Strafen erhalten. Nach einer Weile durften wir dann rein, die anderen Schöffen wuselten noch im Beratungszimmer herum, da hing sogar eine Jacke auf meinem Stuhl, Frechigkeit, einer der beiden klebte mit Interessant!-Kommentaren am Richter, der andere wünschte uns viel Erfolg, und ich frage mich immer noch, was er damit gemeint haben könnte und wie man den Erfolg eines Schöffen definieren und/oder messen kann/soll. Ich vermute mal so ins Blaue hinein, das war nur so eine Floskel, möglicherweise sogar absichtlich ironisch gemeint.
Dann also mit einer reichlichen halben Stunde Verspätung los, alle da (die Nebenklage nicht mehr), alles schon beraten und hier der Beschluss: nach § 270 StPO wird die Verhandlung ans Landgericht Berlin verwiesen. Dann eine lange Begründung voller Schachtelsätze, die Vorgeschichte, Hintergründe und Einordnung der Taten, die ent- und belastenden Aspekte, die Möglichkeiten der Strafmilderung und die erschwerenden Tatbestände, die Aussagen der Zeugen und die Beweismittel, alles fein gegeneinander abgewogen … in diesen mehrseitigen Text, den der Richter jetzt in atemberaubenden Tempo vorlas, hatte er die ganze letzte Woche investiert, dafür brauchte es den zweiten Termin, das hätte er so nicht in einer halb- oder zweistündigen Pause verfassen können.
Dann wurde noch festgestellt, dass der abgelaufene Reisepass des Angeklagten inzwischen ebenso bei den Akten liege wie seine Meldebescheinigung, so dass ihm alles Gute gewünscht werden konnte, verbunden mit dem Hinweis, sich jetzt echt zu kümmern, er hätte da den besten Anwalt, den er bekommen könne, und er solle einfach alles machen, was der sage, nur zaubern könne niemand.
Technisch hieß das jetzt wohl, dass die Akten mitsamt diesem Schriftsatz zurück zur Staatsanwaltschaft gehen, und diese reicht das dann ans Landgericht weiter; das musste die Staatsanwältin tatsächlich auch erstmal vom Richter erfragen.

Nach einer Viertelstunde war alles vorbei, der Laden an der Ecke hat mir zum Geldwechseln für den Fahrschein eine Tüte mit vier leckeren, fluffigen Sesambrötchen verkauft, aber der Automat in der Bahn wollte die im Wechselgeld enthaltene Zwei-Euro-Münze nicht annehmen. Ein schönes blankes mit der Paulskirchenverfassung 1849 drauf. Der andere Automat war außer Betrieb. Da war ich noch gönnerhaft und bin an der nächsten Haltestelle ausgestiegen und hab die nächste Bahn drei Minuten später genommen, aber auch da wollten beide Automaten mein Geldstück nicht haben. Dann halt nicht. Spart sich die Landeskasse die vier Euro. Soviel kostet jetzt nämlich eine normale Einzelfahrt in Berlin, völlig kaputt das alles.